Kriterien bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Entschlossen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sieht man sich einer kaum überschaubaren Anzahl unterschiedlicher Versicherungsprodukte, Modellen und Tarife gegenüber.
Weit über 600 Versicherungsunternehmen gibt es in Deutschland. Mehr als 100 Unternehmen bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an, zusätzliche Produkte entstehen durch Kooperationen mit anderen Finanzdienstleistern. Und gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle und Vertragsbedingungen, die den individuellen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers entsprechen sollten.
Neben den essentiellen Vertragskonditionen, wie Laufzeit und Höhe der Rente und der Höhe der monatlichen Beiträge, sind die Versicherungsbedingungen häufig noch wichtiger. Denn sie entscheiden im Ernstfall darüber, ob, wann und in welcher Höhe Leistungen an den Versicherungsunternehmer ausgezahlt werden. Im folgenden finden Sie Punkte die Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherers beachten sollten:
Anzeigepflicht
Grundsätzlich verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz jeden Kunden, die im Antrag gestellten Fragen nach dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, damit das Unternehmen das individuelle Risiko einer Berufsunfähigkeit realistisch einschätzen kann. Sind diese Angaben unzutreffend oder unvollständig, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Viele Unternehmen haben diese Anzeigepflicht auf fünf Jahre nach Vertragsabschluss bzw. zehn Jahre im Falle einer HIV-Infektion begrenzt. Unabhängig davon besteht aber bei einer arglistigen Täuschung ein Rücktrittsrecht des Versicherers.
Auslandsaufenthalte
Während eines Auslandsaufenthalts von bis zu sechs Monaten, beispielsweise bei einem normalen Urlaub, besteht im Falle der Berufsunfähigkeit weltweit Versicherungsschutz. Einige Versicherungen verweigern aber die Zahlungen, wenn der Auslandsaufenthalt sechs Monate überschreitet. Auch die Frage, ob bei Berufsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthaltes ärztliche Untersuchungen in Deutschland durchgeführt werden müssen, also eine Reise nötig ist oder ob diese auch im Ausland vorgenommen werden können, sollte geregelt sein.
Beitragsanpassung
Versicherungsunternehmen haben grundsätzlich das Recht, die Beiträge auch bei bestehenden Verträgen zu erhöhen, sofern dies durch nicht vorhersehbare und nicht vorübergehende Veränderungen ihres Leistungsbedarfs, z.B. durch unerwartet schlechten Schadensverlauf der Versicherungsnehmer, erforderlich wird. Dies geschieht unter der Einhaltung bestimmter Prozeduren, wie die Überprüfung durch unabhängige Gutachter und gilt ausdrücklich nicht für Dumpingangebote. Einige Versicherungen verzichten ausdrücklich auf dieses Recht nach §172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), hier sind die Beiträge für die Dauer des Vertragsverhältnisses festgeschrieben. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass dieser im Extremfall auch zur vollständigen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führen kann und der Versicherungsschutz dann vollständig entfällt.
Leistungsfälle
Neben Krankheiten, die den größten Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle verursachen, sind auch Unfälle, unverschuldet aber auch fahrlässig verursachte, anerkannte Leistungsfälle.
Verletzungen durch Kriegsereignisse im Ausland, auch ohne aktive Beteiligung, werden von den meisten Versicherungen ebenfalls abgedeckt. Bei vorsätzlicher (Selbst-)Verletzung oder Verletzungen in Zusammenhang mit strafbaren Tatbeständen werden die Leistungen aber in aller Regel verweigert.
Nachprüfungen und Meldepflicht
Grundsätzlich hat das Versicherungsunternehmen das Recht, neben der Erstprüfung bei anerkannter Berufsunfähigkeit in bestimmten Zeitintervallen Nachprüfungen des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers durchzuführen. Daneben ist aber auch der Versicherungsnehmer verpflichtet, eventuelle Verbesserungen seines Gesundheitszustandes zu melden, sofern sie zu einer Reduktion oder Aberkennung des Berufsunfähigkeitsstatus führen.
Nachversicherungsgarantie
Die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Falle einer Änderung der Lebensumstände, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neuerliche Gesundheitsprüfung anzupassen, zählt bei vielen Versicherungen ebenfalls zu den Standardregelungen. Dies kann auch auf andere – nicht-familiäre – Ereignisse ausgedehnt werden.
Prognosezeitraum
Viele Versicherungen zahlen Leistungen auch bei vorübergehenden Erkrankungen, die mindestens für die Dauer von sechs Monaten und ununterbrochen zur Berufsunfähigkeit führen. Da es im Einzelfall für den behandelten Arzt oft sehr schwierig ist, längerfristige Prognosen abzugeben, kann ein verkürzter Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten von Vorteil sein.
Rückwirkende Zahlungen
Nicht jede Berufsunfähigkeit wird gleich von Beginn an als solche erkannt, sondern kann auch zunächst für eine akute, vorübergehende Erkrankung gehalten werden. Die Meldefrist der meisten Versicherungen beläuft sich aber auf einen Monat, so dass verspätete Meldungen auch zu Einbußen der Versicherungsleistungen führen können.
Es gibt Gesellschaften, die in ihren Vertragsbedingungen längere Meldefristen festlegen oder sich verpflichten, auch bei verspäteter Meldung rückwirkend zu zahlen.
Staffelung
Bei den meisten Versicherungen kann der Versicherungsnehmer selber wählen, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit Leistungen ausgezahlt werden sollen. So kann beispielsweise bereits ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit die volle Leistung ausgezahlt werden. Viele Unternehmen bieten auch eine Staffelung der Leistungen entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit an.
Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Bei Zahlungsschwierigkeiten räumen viele Versicherungsunternehmen ihren Kunden die Möglichkeit ein, in definiertem Umfang Beiträge zu stunden oder bieten andere, kundenfreundliche Regelungen an.
Überschusssysteme
Viele Versicherungen bieten einen Überschussbonus an und rechnen diesen in den Versicherungsbedarf ein, um niedrigere Ratenbeiträge zu berechnen. Im Falle einer Überschusssenkung sollte allerdings eine Anpassung bzw. Nachversicherung in Höhe des Bonus möglich sein.
Umorganisation des Arbeitsplatzes (Selbständige)
Selbständige haben im Gegensatz zu weisungsgebundenen Angestellten im Falle der Berufsunfähigkeit eine Pflicht zur Umorganisation des Arbeitsplatzes in zumutbarem Rahmen. Dies bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen das Recht hat, zu prüfen inwieweit eine Veränderung des Arbeitsplatzes den Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, seinen Beruf wieder teilweise oder vollständig auszuüben. Zumutbarkeit bedeutet, dass dies keine finanziellen Einbußen bzw. hohen Kosten mit sich bringt und das verbleibende Tätigkeitsfeld nicht zu hohen Beschränkungen unterworfen wird.
Verweisung
Versicherungsunternehmen haben grundsätzlich das Recht, den Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf, der trotz der Berufsunfähigkeit ausgeübt werden kann, zu verweisen. Dieser muss laut Definition den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen sozialen und wirtschaftlichen Lebensstellung des Versicherungsnehmers entsprechen. Hat der Arbeitnehmer in diesem Beruf aber gar keinen konkreten Arbeitsplatz, was in der Regel der Fall ist, spricht man von einer abstrakten Verweisung. Der Versicherungsnehmer ist nun in der Pflicht, sich hier einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, was durch eine bestehende Berufsunfähigkeit erschwert wird.
Viele Unternehmen verzichten in ihren Vertragsbedingungen ausdrücklich auf diese Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Zu beachten ist aber auch, ob dieser Verzicht sich sowohl auf die Erst- als auch auf eventuelle Nachprüfungen bezieht und ob dieser Verzicht erst ab einem bestimmten Lebensalter Gültigkeit hat. Der Verweisungsverzicht ist insbesondere für Berufe mit geringem Spezialisierungsgrad und niedrigem sozialen Prestige von Bedeutung.
Neben der abstrakten Verweisung kann der Versicherungsnehmer auch im Rahmen einer konkreten Verweisung in einen früher ausgeübten Beruf verwiesen werden, sofern dieser seiner körperlichen und / oder geistigen Verfassung besser entspricht. Je mehr Berufe hier in Frage kommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Verweisung. Manche Versicherungsunternehmen begrenzen die Anzahl der zu überprüfenden Berufe in ihren Vertragsbedingungen. Einige Versicherungsunternehmen verzichten sogar vollständig auf ihr Verweisungsrecht, sowohl abstraktes als auch konkretes.
Zumutbarkeit ärztlicher Anordnungen
Viele Versicherungen knüpfen die Zahlung der Leistungen an die Einhaltung ärztlicher Anordnungen. Handelt der Versicherte diesen zuwider, können die Versicherungsleistungen solange verweigert werden, bis therapeutischen Anweisungen wieder Folge geleistet wird.
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