Versicherungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung versichert den Fall, dass der Versicherungsnehmer aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder einem mehr als altersgemäßem Kräfteverfall zu einem bestimmten, in dem jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegten Grad (wir empfehlen meist eine 50%-Regelung) berufsunfähig wird. Die Berufsunfähigkeit muss medizinisch erwiesen werden, wobei die Beweislast bei dem Versicherten liegt.
Statt einer 50% Pauschalregelung, also der vollständigen Leistungspflicht des Versicherers ab einer Berufsunfähigkeit von 50%, kann auch eine 75% Regelung oder eine sogenannte Staffelregelung vereinbart werden. Wenn die Berufsunfähigkeit unter dem vertraglich festgelegten (Mindest-) Grad liegt, so zahlt der Versicherer keine Rente.
Der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst in der Regel auch Pflegebedürftigkeit. Ist ein bestimmter Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht, zahlt der Versicherer die Leistungen auch dann, wenn die Definition der Berufsunfähigkeit eigentlich nicht vollständig erfüllt ist. Besonders kundenfreundlich ist es, wenn bereits die Erfüllung einer der Pflegepunkte in der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreicht, um einen Anspruch auf die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu begründen.
Was ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht versichert?
Bei einigen Versicherern sind bestimmte Berufsgruppen nicht versicherbar, das kann zum Beispiel Sprengmeister, Rennfahrer oder künstlerische Berufe betreffen. Eine Berufsunfähigkeit, die auf Kriegsereignisse oder innere Unruhen zurückgeht, ist normalerweise grundsätzlich aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter beteiligt gewesen ist. Das Gleiche gilt bei einer vorsätzlich herbeigeführten Berufsunfähigkeit oder wenn diese bei dem Versuch oder der Ausführung einer Straftat entsteht. Weitere Ausschlüsse können sein:
- Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen durch das Führen von Luftfahrzeugen (auch Luftsportgeräte), wenn hierfür nach deutschem Recht eine Erlaubnis benötigt wird. Gleiches gilt für Unfälle als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs.
- Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen im Zuge der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen (und entsprechenden Übungsfahrten) bei denen das Ziel darin besteht, eine Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
- Berufsunfähigkeit aufgrund von verschiedenen Arten von Strahlung
- Berufsunfähigkeit aufgrund des vorsätzlichen Einsatzes oder der vorsätzlichen Freisetzung biologischer, radioaktiven oder chemischer Waffen oder Stoffe, mit der Absicht die Gesundheit oder das Leben einer Vielzahl von Menschen zu gefährden.
Zusätzlich zu den anbieterabhängigen Ausschlüssen können die Versicherungsunternehmen weitere individuelle Ausschlüsse bestimmter Krankheitsbilder in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Hat ein Antragsteller Vorerkrankungen oder Vorschäden, beispielsweise am Rücken, so muss mit einem Ausschluss dieses Körperteils bzw. der jeweiligen Krankheit aus dem Versicherungsschutz gerechnet werden. Was Sie beachten sollten, wenn Sie Vorerkrankungen haben und wie Sie sich die Chancen wahren, einen guten Versicherungsschutz zu erhalten, erfahren Sie auf unserer Seite zu Versicherungsantrag und Gesundheitsfragen.
Welche Ausschlüsse aus dem Versicherungsschutz tatsächlich bestehen, ist von dem gewählten Tarif sowie den persönlichen Voraussetzungen abhängig und kann den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Wenn Sie Interesse an dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben, dann lassen Sie sich professionell mit einem kostenlosen Versicherungsvergleich unterstützen. Füllen Sie das Kontaktformular aus und fordern Sie Ihren persönlichen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich an.