Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständig
Für selbständig Tätige gilt: Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, besteht kein gesetzlicher Schutz. Das Risiko der Berufsunfähigkeit besteht allerdings bei Selbständigen in der gleichen Höhe wie bei Angestellten. Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, haben aber trotzdem keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Eine private Absicherung ist daher unbedingt angeraten.
Freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
Die freiwillige Versicherung in der staatlichen Rentenversicherung ist für Selbständige mit einigen Einschränkungen verbunden und sichert in den seltensten Fällen eine Rente, die eine ausreichende finanzielle Vorsorgung bietet.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll
Für Selbständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher immer sinnvoll. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige kann die Versicherungsgesellschaft angemessene Maßnahmen zur Umstrukturierung der Tätigkeit des Versicherungsnehmers bzw. seines Unternehmens verlangen, um eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Nur in dem Fall, dass dies nicht möglich ist, wird die Berufsunfähigkeit anerkannt und die Rente ausgezahlt. Was im Einzelfall als „angemessene Maßnahmen“ angesehen wird, lässt sich nicht allgemein sagen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Selbständige die Versicherungsbedingungen gründlich prüfen bzw. auf eindeutige Vereinbarungen bestehen.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit besteht sowohl für Angestellte als auch für Selbständige in einem nicht zu unterschätzenden Maße. Beide Gruppen können sich in der Regel nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen, sondern sollten, um sich finanziell anzusichern, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wenn Sie einen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständig anfordern wollen, klicken Sie gerne hier.
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