Der Rechtsstreit um die Berufsunfähigkeitsrente
Lehnt der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ab, so ist das in der Regel eine Katastrophe für den betroffenen Versicherungsnehmer, da dieser dann meist ohne Einkommen und ohne sicher geglaubte Rente auskommen muss. Trifft Sie ein solcher Fall, sollten Sie zunächst bei Ihrem Versicherer Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid erheben. Wenden Sie sich zudem an Ihren Versicherungsmakler oder die Verbraucherzentrale für eine fachkundige Beratung. Meist geht es dann darum zu entscheiden, ob ein Gerichtsverfahren gegen die Entscheidung des Versicherers eingeleitet werden soll. Bevor Sie diesen Schritt machen, sollten Sie allerdings den Ombudsmann für Versicherungen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Anspruch nehmen.
Der Ombudsmann für Versicherungen
Der Versicherungsombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, die bei Streitfällen zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern unabhängig vermittelt. Versicherungsnehmer können sich an den Ombudsmann wenden, um Entscheidungen und Vorgehensweisen von Versicherern prüfen zu lassen. Der Ombudsmann kann jedoch nur bei Streitwerten bis 10.000€ verbindliche Entscheidungen fällen, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt der Streitwert meist deutlich darüber. Allerdings kann der Ombudsmann bei einem Streitwert von bis zu 100.000€ eine Empfehlung aussprechen, die von einigem Gewicht ist und auch in einem Gerichtsverfahren vorgelegt werden kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
An die BaFin können sich Verbraucher immer dann wenden, wenn sie sich über Versicherer beschweren möchten, insbesondere, wenn es beispielsweise um die verzögerte oder verweigerte Beantwortung von Briefen oder Herausgabe von Unterlagen durch den Versicherer geht. Die BaFin prüft dann, ob sich das Versicherungsunternehmen unter zivil- und aufsichtsrechtlichen Aspekten an die gesetzlichen Vorgaben hält. Die BaFin kann allerdings in Rechtsfragen keine bindenden Entscheidungen fällen.
Der Rechtsstreit
Verweigert der Versicherer trotz einer zu Ihren Gunsten ausfallenden Empfehlung des Versicherungsombudsmannes weiterhin die Annerkennung der Leistungspflicht, so bleibt Ihnen in der Regel nur noch ein Gerichtsverfahren. Wenn es um Berufsunfähigkeitsversicherungen geht, sind in aller Regel die Landgerichte zuständig, da es sich meist um hohe Streitwerte handelt. Empfehlenswert ist es, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen, der Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Sollten Sie beabsichtigen, Klage einzureichen, so bedenken Sie, dass Sie bei einer Niederlage die Kosten des Verfahrens, die Anwaltskosten der Gegenseite und Ihre eigenen Anwaltskosten tragen müssen. Viele Versicherungsnehmer, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die diese Kosten übernimmt, gehen dieses finanzielle Risiko aus nachvollziehbaren Gründen nicht ein.
Fristen einhalten
Das neue VVG regelt die Verjährung des Anspruches Klage einzureichen entsprechend § 195 BGB. Demnach muss die Klage innerhalb der nächsten drei Kalenderjahre, die auf das Jahr folgen, in dem der Rentenantrag abgelehnt wurde, eingereicht werden. Wird innerhalb dieses Zeitraumes keine Klage erhoben, ist der Anspruch verjährt. Wird der Versicherungsombudsmann eingeschaltet, verjähren die Ansprüche während der Dauer des Verfahrens bei dem Ombudsmann nicht.
Um das Risiko eines Rechtsstreits um die Rente aus der BU gering zu halten, sollten Sie sich bereits bei der Anbieter- und Tarifauswahl fachkundig unterstützen lassen. Ein professioneller Versicherungsmakler steht Ihnen dann auch im Streitfall zur Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular, um eine unverbindliche Anfrage zu stellen.