Arbeitskraftversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung
Plötzliche Unfälle, psychische Nervenerkrankungen, schwere Krankheiten: Das Risiko, seinen Beruf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr ausführen zu können, ist in unserer heutigen Gesellschaft immer noch relevant. Um eine Tätigkeit ausüben zu können, sind zudem bestimmte Grundfertigkeiten nötig. Über die Versicherungsformen Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung informieren wir deshalb hier. Nutzen Sie diesen Service und fordern Sie zusätzlich einen individuellen Vergleich an!
Der Unterschied dieser beiden Versicherungsformen liegt im Versicherungsgegenstand. Die teurere Berufsunfähigkeitsversicherung leistet einen Schutz gegen den Fall, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuführen. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen versichert einige festgelegte Grundfähigkeiten. Sie zahlt dann eine Rente, wenn eine zentrale oder drei weniger zentrale Grundfähigkeiten innerhalb zwölf Monaten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr benutzt werden können. Als zentrale Grundfähigkeiten sind die Kompetenzen sprechen, sehen und der Gebrauch der Hände festgelegt; weniger zentrale Grundfähigkeiten sind hören, sitzen, stehen, greifen, der Gebrauch der Arme, heben und tragen, Treppen steigen, knien, bücken und Autofahren. Im Detail wird dies im jeweiligen Vertrag festgelegt.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und kann leichter abgeschlossen werden. Aus diesem Grund eignet sie sich gut für Arbeitnehmer, die schlechte gesundheitliche oder finanzielle Voraussetzungen mitbringen. Vorteilig ist, dass eine Grundfähigkeitsversicherung aufgrund der klaren Beweislage unkompliziert festgestellt und belegt werden kann, sodass es selten zu Diskussionen mit den Versicherungsgesellschaften kommt. Außerdem zahlt sie selbst dann, wenn die eingeschränkte Grundfähigkeit das Ausüben des Berufs nicht verhindert. Auf der anderen Seite sollte beachtet werden, dass die Grundfähigkeitsversicherung eben lediglich die Grundfähigkeiten absichert. Liegt der Grund für eine Berufsunfähigkeit beispielsweise in psychischen Erkrankungen, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung keine Rente.
Wenn eine Grundfähigkeitsversicherung aufgrund von finanziellen, gesundheitlichen Gründen oder speziellen Berufsgruppenrisiken für Sie in Frage kommt, unterstützen Versicherungsmakler Sie gerne durch z.B. einen Vergleich der verschiedenen Angebote. Kontaktieren Sie uns!