BU-Checkliste-Teil I

Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste  – kundenfreundliche Versicherungsbedingungen

Die hier aufgeführten Bedingungen stellen Vorteile von Berufsunfähigkeitsversicherungen dar, die allerdings nicht so ausschlaggebend für die Qualität einer Police sind, wie die primären Qualitätskriterien. Die primären Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in dem 1. Teil unserer Checkliste nachlesen.

Verzicht auf die konkrete Verweisung

Diese Voraussetzung wird nur von wenigen Tarifen für ausgesuchte Berufe erfüllt und ist zudem meist sehr teuer. Der Verzicht auf die Konkrete Verweisung ist kein ausschlaggebendes Qualitätskriterium. Behält sich der Versicherer das Recht auf eine Konkrete Verweisung vor, kann er die Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit verweigern, falls der Versicherte eine andere (hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung, Gehalt etc.) gleichwertige zumutbare Tätigkeit tatsächlich ausführt.

Verzicht auf das Recht der Kündigung bzw. Vertragsanpassung nach §19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten hat

Wenn sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass schon bei Antragstellung ein erhöhtes Risiko vorlag, das der Versicherte dem Versicherer in den Gesundheitsfragen jedoch nicht korrekt angegeben hat, so kann der Versicherer je nach Schweregrad des Verschuldens und der Vorsätzlichkeit den Versicherungsvertrag anpassen (und Nachzahlungen oder Risikozuschläge verlangen), von dem Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Es ist vorteilhaft für den Versicherten, wenn der Versicherer von diesem Recht keinen Gebrauch macht, falls der Versicherte die Anzeigepflichtverletzung nicht selbst zu verantworten hat.

Verzicht auf §163 VVG

In der Regel bildet der Bruttobeitrag den Höchstbetrag, den ein Kunde für seine Versicherung zahlen muss. Der tatsächlich zu zahlende Nettobeitrag liegt in der Regel deutlich darunter. Der §163 VVG besagt, dass der Versicherer die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen über den Bruttobeitrag hinaus anheben kann. Verzichtet der Versicherer auf diesen Paragraphen, kann der Versicherte sicher sein, dass die Beiträge nie über den Bruttobeitrag hinaus ansteigen werden.

Keine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustands

Erhält der Versicherungsnehmer eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es vorteilhaft, wenn Verbesserungen des Gesundheitszustands dem Versicherer nicht angezeigt werden müssen. Die Leistung wird im Falle einer Genesung dann nur eingestellt, wenn der Versicherer selbst den Gesundheitszustand aktiv nachfragt oder überprüft. Zudem müssen unbegründet gezahlte Leistungen dann nicht zurückerstattet werden.

Dynamische Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der dynamischen Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich Beiträge schrittweise. Die damit einhergehende Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ermöglicht es, den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen. Ob eine Dynamik sinnvoll ist, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Ein Nachteil besteht darin, dass die Rente sich nicht mehr steigert, sobald die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und keine Beiträge mehr gezahlt werden. Bei einer sehr frühen Berufsunfähigkeit ist die Beitragsdynamik daher nicht effektiv.

Garantierte jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall

Wird eine garantierte jährliche Rentensteigerung von beispielsweise 2% vereinbart, so erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall pro Jahr um 2%. Anders als bei der Dynamik steigern sich die Beiträge nicht, sondern liegen bereits von Beginn an bei einem höheren Niveau. Die Rentensteigerung im Leistungsfall ermöglicht den inflationsbedingten Verlust der Kaufkraft der Rente, auch wenn die Berufsunfähigkeit schon sehr früh einsetzt.

Angemessene Prüfung bei (vorübergehendem) Ausscheiden aus dem Beruf

Scheidet der Versicherte (zeitweise) aus dem Beruf aus und wird dann berufsunfähig, so stellt sich die Frage worauf geprüft wird.

  • vorübergehendes Ausscheiden (Beispiel: Kindererziehung über mehrere Jahre)
  • dauerhaftes Ausscheiden (Beispiel: Aufgabe des Berufes für die Familie)

Es ist ein bedeutender Unterschied, ob bei einem Ausscheiden aus dem Beruf auf die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann geprüft wird oder auf die früher ausgeübte Tätigkeit beispielweise als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.

Der Versicherer erbringt eine Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht wurde durch:

  • innere Unruhen, an denen der Versicherte nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat
  • Kriegsereignisse im Ausland
  • Vergehen im Straßenverkehr (die über fahrlässige Verstöße hinausgehen)
  • Strahlen
  • Luftfahrten
  • Einsatz oder Freisetzung radioaktiver, biologischer oder chemischer Stoffe

Verzicht auf Untersuchungen im Inland im Leistungsfall, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland hat

Besteht der Versicherer auf Untersuchungen im Inland und hält der Versicherte diese nicht ein, so kann der Versicherer die Leistungen verweigern.

Weltweiter Versicherungsschutz

Insbesondere, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird, kann noch nicht vorausgesehen werden, ob der ständige Wohnsitz des Versicherungsnehmers immer im Inland bestehen bleiben wird. Ein europaweiter, besser weltweiter Versicherungsschutz ist daher ratsam.

Flexibilität bei der Beitragszahlung

Es kann immer zu Lebenssituationen kommen, in denen es finanziell eng ist. In einem solchen Fall sollte der Versicherte die Möglichkeit haben, Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung auszusetzen und später nachzuzahlen, ohne den Versicherungsschutz dauerhaft zu verlieren.

Kurze Kündigungsfrist

Wenn es dem Versicherten aus finanziellen Gründen langfristig nicht mehr möglich ist die Beiträge aufzubringen, sollte eine kurze Kündigungsfrist bestehen. Wer für einen solchen Fall vorsorgen möchte, sollte diesen Punkt beachten.

Sie möchten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Fordern Sie hier einen Vergleich an.

Vergleich anfordern