BU-Checkliste Teil 2

Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste

Die Entscheidung für einen bestimmten Tarif für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht allein von den Kosten abhängig gemacht werden. Bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge kommt es in besonderem Maße auf die Qualität der Leistungen und die Kundenfreundlichkeit der Bedingungen an.

Die folgende Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste haben wir nach bestem Wissen für Sie als Hilfsmittel zusammengestellt. Wir tragen allerdings keine Haftung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Liste.

Welche Voraussetzung sollte eine gute Berufsunfähigkeits-Police erfüllen?

Verzicht auf Ausschlüsse

Jedes Risiko, das zu einer Berufsunfähigkeit führen kann, sollte abgedeckt sein, insbesondere dann, wenn bei dem Versicherungsnehmer ein bestimmtes Risiko akut vorliegt. Aus diesem Grund ist es in der Regel vorteilhafter einen Risikozuschlag zu erbringen, als einen Ausschluss in Kauf nehmen zu müssen.

Vertragslaufzeit bis 67 oder mindestens bis 65 Jahre

Es ist gut, wenn der Berufsunfähigkeitsschutz solange läuft, bis das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wird, denn nicht selten tritt eine Berufsunfähigkeit in den letzten Berufsjahren ein. Auch die Leistungszeit, also die Zeit in der der Versicherer längstens eine Rente zahlt, sollte möglichst bis zum Rentenalter vereinbart werden.

Sechs-Monate-Prognose

Um Leistungen von dem Versicherer zu erhalten sollte es ausreichen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Berufsunfähigkeit „voraussichtlich sechs Monate“ anhalten wird. Ist dagegen in den Versicherungsbedingungen von einer „voraussichtlich dauernden“ Berufsunfähigkeit die Rede, gilt ein Prognosezeitraum von drei Jahren.

Verzicht auf die Abstrakte Verweisung (bei Erst- und Nachprüfung)

Behält sich der Versicherer das Recht auf die Abstrakte Verweisung vor, muss der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die Leistungen verzichten, sofern er eine (hinsichtlich Ausbildung, Erfahrung, Gehalt etc.) gleichwertige, zumutbare Berufstätigkeit ausführen könnte.

Ausschließlich Prüfung auf den zuletzt ausgeübten Beruf

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt sollte unter Berücksichtigung nur der zuletzt ausgeübten Tätigkeit geprüft werden. Wird auch auf zuvor ausgeübte Berufe geprüft und kann der Versicherte diese noch auszuüben, so kann der Versicherer auf diese ehemals ausgeübten Tätigkeiten verweisen und eine Leistung verweigern.

Keinerlei berufliche Einschränkungen

Der Versicherungsschutz sollte von einem Berufswechsel unabhängig sein. Wechselt der Versicherte in einen weitaus risikoreicheren Beruf, so sollte die Versicherung unverändert weiterbestehen.

Verzicht auf die Arztanordnungsklausel

Mit der sogenannten Arztanordnungsklausel verpflichtet der Versicherer den Versicherungsnehmer dazu, den Anweisungen von Ärzten (z. B. hinsichtlich Therapie und Einsatz von Medikamenten) jederzeit Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht kann eine Leistungsverweigerung durch den Versicherer nach sich ziehen, weshalb es kundenfreundlicher ist, wenn auf diese Klausel ausdrücklich verzichtet wird.

Rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Meldung des Versicherungsfalls

Mitunter kann eine Berufsunfähigkeit erst verspätet gemeldet werden. Der Versicherer sollte in einem solchen Fall bereit sein, die Leistung dennoch rückwirkend zu erbringen.

Rückwirkende Leistung bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Berufsunfähigkeit

Wenn bereits sechs Monate lang ununterbrochen eine Berufsunfähigkeit bestanden hat, die nicht von Beginn an vorhersehbar war, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Der Versicherer sollte in einem solchen Fall die Leistung auch rückwirkend von dem ersten Monat der Berufsunfähigkeit an erbringen.

Vorteilhafte Nachversicherungsgarantien

Der Versicherte sollte die Möglichkeit haben, den Versicherungsschutz gegebenenfalls zu erhöhen und an eine veränderte Lebenssituation anzupassen. In der Regel bieten Versicherer die Möglichkeit einer Nachversicherung mindestens bei den folgenden Ereignissen an:

  • Heirat / Scheidung
  • Geburt / Adoption eines Kindes
  • Ausbildungsabschluss
  • Aufnahme von Darlehen
  • Eintritt in die Selbstständigkeit
  • Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
  • Deutliche Gehaltssteigerung

Die Grenzen der prozentualen bzw. absoluten Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente sollten nicht zu eng gefasst sein. Die Nachversicherung sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Eindeutige Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen, die der Versicherte bei Antragstellung zu beantworten hat, sollten klar formuliert und eindeutig zu beantworten sein. Mehrdeutige Gesundheitsfragen bieten Versicherungsgesellschaften mitunter Schlupflöcher, die es ihnen ermöglichen bei einer zukünftigen Berufsunfähigkeit die Leistung mit der Begründung zu verweigern, die Gesundheitsangaben des Versicherten seien unvollständig oder fehlerhaft gewesen.

Zinslose Stundung der Beiträge bis zu der Leistungsentscheidung durch den Versicherer

Bis die Entscheidung des Versicherers über die Leistungszahlung vorliegt, können Monate, mitunter sogar Jahre, vergehen. In dieser Zeit verfügt der Versicherte aufgrund der Berufsunfähigkeit in der Regel über kein oder nur über ein geringes Einkommen. Es ist daher vorteilhaft, wenn er bei dem Versicherer die zinslose Stundung der Beiträge bis zu dem Leistungsentscheid beantragen kann.

Über weitere kundenfreundliche Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich in dem 2. Teil unserer Checkliste informieren.

Sie haben noch Fragen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung Checkliste oder möchten bereits einen Anbietervergleich anfordern? Dann nehmen Sie Kontakt auf und nutzen Sie das Fachwissen von Experten für Ihre Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung.

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