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Arbeitskraftversicherung

Erwerbsminderungsrente Berufsanfänger

Berufstätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und nach 1960 geboren sind, erhalten nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn die Arbeitsfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Tätigkeit mehr finden lässt, die noch mehr als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann. Doch auch dann erhält der Versicherte nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Erst, wenn nicht einmal mehr drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, besteht ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Der erlernte oder bisher ausgeführte Beruf ist dabei unerheblich, der Versicherte kann auf jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.

Zusätzlich zu diesen grundsätzlichen Voraussetzungen, muss ein Antragsteller weitere persönliche Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben. Eine grundlegende Bedingung ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren. Da Berufsanfänger diese Bedingung naturgemäß nicht erfüllen, gelten für sie besondere Richtlinien. Das folgende Schaubild zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Berufsanfänger einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben kann.

Schaubild zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente für Berufsanfänger

Schaubild zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente für Berufsanfänger (Klicken Sie auf die Grafik, um sie zu vergrößern.)

Das Schaubild macht deutlich, dass Berufsanfänger nur bei Erfüllung strenger Kriterien Anspruch auf eine staatliche Rente bei Erwerbsminderung haben. Selbst dann, wenn ein Anspruch besteht, fällt die Höhe der Rente in der Regel sehr gering aus, zumal meist nur eine halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, da in vielen Fällen noch ein Restleistungsvermögen von mindestens drei Stunden täglich vorhanden ist. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach Abschluss einer Ausbildung vor allem nach der Höhe des aktuellen Bruttoeinkommens. In der Regel beträgt eine halbe Erwerbsminderungsrente zwischen 14% und 17% des Bruttogehalts. Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt zwischen 30% und 35% des Bruttogehalts. Dies verdeutlicht das niedrige Niveau der Erwerbsminderungsrente und die Gefahr des Absinkens des Lebensstandards bei Erwerbsminderung.

Die private Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ist für Berufsanfänger besonders wichtig. Zudem ist der frühzeitige Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb sinnvoll, da dann meist noch günstigere Konditionen erzielt werden können.