Lebensversicherung

Rücktritt des Antragstellers

Terminologie, Begriffe

Der Antragsteller einer Lebensversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Der Versicherer hat den Antragsteller über dieses Recht aufzuklären, was er in der Regel durch ausdrückliche Erklärung im Antrag tut. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit der Annahme des Antrages durch die Lebensversicherungsgesellschaft. Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über sein Rücktrittsrecht ordnungsgemäß informiert wurde, kann dieser das Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats ab Zahlung des Erstbeitrages wahrnehmen. Der Lebensversicherungsvertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).

Informationen zu Versicherungsprodukten von Lebensversicherern können Sie mithilfe der nachfolgenden Links aufrufen:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung

Die Dread Disese Versicherung

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