Lebensversicherung
Rücktritt des Antragstellers
Terminologie, Begriffe
Der Antragsteller einer Lebensversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Der Versicherer hat den Antragsteller über dieses Recht aufzuklären, was er in der Regel durch ausdrückliche Erklärung im Antrag tut. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit der Annahme des Antrages durch die Lebensversicherungsgesellschaft. Kann nicht nachgewiesen werden, dass der Antragsteller über sein Rücktrittsrecht ordnungsgemäß informiert wurde, kann dieser das Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats ab Zahlung des Erstbeitrages wahrnehmen. Der Lebensversicherungsvertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung