Berufsunfähigkeitsversicherung: Pauschal- oder Staffelregelung
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit (BU) von mindestens 50 % ärztlich festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50% wird die volle Rente, bei weniger als 50 % keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 % angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird. Sie richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unter 75 % BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 % erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage.
Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75 % oder 66 2/3 % voll und bei einer BU von mindestens 25 % oder 33 1/3 % entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25 % oder 33 1/3 % besteht kein Leistungsanspruch. Die Staffelregelung bringt es mit sich, dass die Errechnung des Rentenanspruches sehr kompliziert ist, da hierfür eine exakte Prozentangabe der BU nötig ist. Diese ist den Ärzten allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich möglich. Bei der Staffelregelung sind daher häufiger Rechtstreitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer über die Leistungspflicht bzw. den Leistungsanspruch zu erwarten.
Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU- oder EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeit bringt die Notwendigkeit mit sich, detaillierte Informationen über alle verfügbaren Versicherungsangebote einzuholen und zu analysieren. Hilfreich ist dabei immer ein Versicherungsvergleich, den sie hier unverbindlich ohne kostenlos anfordern können.