Arbeitskraftversicherung

Obliegenheitsverletzung

Terminologie, Begriffe

Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers sind bestimmte Vorschriften, deren Einhaltung als Bedingung für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes gilt. Die Obliegenheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag sowie dem Versicherungsvertragsgesetz. Tritt eine Obliegenheitsverletzung ein, so ist der Versicherer unter Umständen von seiner Leistungspflicht im Schadensfall befreit.

Folgende Obliegenheitsverletzungen sind in der Lebensversicherung möglich:

  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
    Beispiel: Eine Vorerkrankung der versicherten Person wird im Lebensversicherungsantrag nicht angegeben.
  • Anzeige im Versicherungsfall
    Beispiel: Das Versterben einer versicherten Person wird erst nach einem Monat mitgeteilt.

Beruft sich der Versicherer auf eine Obliegenheitsverletzung, so hat er die Pflicht, diese zu beweisen. Nicht immer muss der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherer gerechtfertigt sein. Im Einzelfall kommt es in der Regel darauf an, ob die Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten bewusst geschehen ist oder unverschuldet.

Damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind, sollten Sie eine Versicherung wählen, die optimal zu Ihren Voraussetzungen passt. Ein Versicherungsvergleich hilft. Fordern Sie diesen jetzt kostenfrei und unverbindlich an!

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