Arbeitskraftversicherung

Medizinische Beurteilungskriterien

Terminologie, Begriffe

Die Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sowie Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen und eine der zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Leistung des Versicherers. Aus diesem Grund muss der Gesundheitszustand der versicherten Person objektiv von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Rein subjektiv empfundene Beschwerden, die mit vorhandenen diagnostischen Mitteln nicht objektivierbar sind, können insofern keine Berücksichtigung finden.

Die allgemeinen medizinischen Beurteilungskriterien werden folgendermaßen definiert:

  • Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe.
  • Eine Körperverletzung liegt vor, wenn durch ein äußeres Ereignis ein Organ im weitesten geschädigt wird.
  • Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersgemäßen Zustand hinaus.

Auch Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie Blindheit, Taubheit, Fehlen von Gliedmaßen und Organen sind versicherte Ursachen für eine Berufsunfähigkeit (BU). Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt, den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden.

Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit zur Berufsausübung ganz oder teilweise voraussichtlich dauernd oder länger als sechs Monate eingeschränkt ist. Liegt ein voraussichtlich dauerndes Leiden aus ärztlicher Sicht vor und hat dies konkrete Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Berufsausübung, so ist der zuletzt ausgeübte Beruf der versicherten Person zu prüfen und auf die Beeinträchtigungen zu beziehen. Ergibt sich hieraus eine eindeutige Unfähigkeit des Versicherten diesen Beruf auszuführen, entsteht der Leistungsanspruch.

Für die Entscheidung für eine bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung ist es sinnvoll einen Anbietervergleich heranzuziehen. Diesen können Sie mithilfe des Kontaktbuttons anfordern.

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