Berufsunfähigkeitsversicherung Karenzzeit

Terminologie, Begriffe

Die Vereinbarung einer Karenzzeit bedeutet die Vereinbarung einer verzögerten Rentenzahlung im Leistungsfall. Bei festgestellter Berufsunfähigkeit (oder Dienstunfähigkeit) muss der Versicherte auf die erste Zahlung seiner Rente entsprechend der vereinbarten Karenzzeit warten. Es werden Karenzzeiten von 6 Monaten bis hin zu 24 Monaten angeboten. Die Vereinbarung von Karenzzeiten bewirkt in der Regel eine Reduzierung des monatlichen Beitrages. Hierin liegt der Vorteil der Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Versicherungsnehmer.

Der Nachteil besteht in dem hohen Risiko während der Karenzzeit ohne Einkommen dazustehen. Die Vereinbarung von Karenzzeiten wird meist mit Hinweis auf das Krankentagegeld für gesetzlich Krankenversicherte empfohlen. Es gibt zwar einen Anspruch auf ein Krankentagegeld, dieses ist allerdings nur für vorübergehende Krankheitsfälle vorgesehen. Sobald ersichtlich wird, dass der Zustand des Betroffenen auf eine Berufsunfähigkeit hinausläuft, wird die Zahlung des Krankentagegeldes eingestellt und eventuell zu viel gezahlte Gelder zurückverlangt. Wurde dann eine lange Karenzzeit vereinbart, steht der Versicherungsnehmer für diese Zeit ohne finanzielle Absicherung dar und muss unter Umständen noch Rückzahlungen verkraften. Eine Karenzzeit zu vereinbaren, empfiehlt sich daher nur in ganz speziellen Fällen.

Weitere Informationen und Vergleiche zu der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie über den Kontaktbutton unverbindlich und kostenfrei anfordern.

Vergleich anfordern

zur Übersicht