Arbeitskraftversicherung

Beitragsanpassung

Terminologie, Begriffe

Die Beitragsanpassungsklausel in der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) dient dem Versicherer dazu – durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert – Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadensaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln. Eine Beitragsanpassung bei einer BUV kann beispielsweise vorkommen, wenn der Versicherte seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist und versicherungsrelevante Vorerkrankungen verschwiegen hat. Der Versicherer kann dann die Beiträge entsprechend dem neu erkannten Risiko anheben.
In den BU- Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor.

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