Beitragsbefreiung und Rentenleistung Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit einer weiteren Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) kombiniert werden. Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer im Fall der Berufsunfähigkeit (BU) des Versicherungsnehmers dazu folgende Leistungen zu erbringen:
- Beitragsbefreiung
- Rentenzahlungen
Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden. Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die BUV. Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit vor, wobei diese bei Versicherern unterschiedlich definiert ist, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im Voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.
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