Arbeitskraftversicherung
Begriff der BU
Terminologie, Begriffe
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate (die kundenfreundlichere Festlegung) ununterbrochen) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Sind die genannten Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der BU festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-%-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat, vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU.
Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU verlangt. Die ärztliche Beurteilung ist die entscheidende Grundlage für die abschließende Prüfung durch den Versicherer.
Zwischen dem BU-Begriff in der Lebensversicherung, dem Berufsunfähigkeitsbegriff der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Invaliditätsbegriff in der privaten Unfallversicherung bestehen ganz wesentliche Unterschiede. Daher präjudiziert eine Rentengewährung durch die gesetzliche Rentenversicherung noch keinesfalls die des Lebensversicherers, ebenso wenig die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch das Versorgungsamt aufgrund des Schwerbehindertengesetzes.
In der privaten Unfallversicherung ist die Leistungsgewährung davon abhängig, dass eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person eingetreten ist, also eine Dauerschädigung und eine Invalidität vorliegt. Diese medizinische Beurteilung erfolgt anhand der sog. Gliedertaxe und losgelöst von irgendwelchen beruflichen Aspekten.
Es gibt eine Besonderheit: Bei der sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung reicht die durch den Dienstherren bestätigte Dienstunfähigkeit für einen Leistungsanspruch auf die versicherte Rente aus, sofern die Dienstunfähigkeitsklausel kundenfreundlich gefasst ist.
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