Hobbies und Sportarten als Hürde für den Abschluss einer
Risikolebensversicherung

Interessenten einer Risikolebensversicherung müssen bei der Anfrage nicht nur
umfangreiche Angaben zu Vorerkrankungen und vergangenen Arbeitsunfähigkeiten
angeben. Auch Daten zum Lebensstil wie Nikotin- und Alkoholkonsum, sowie potenziell gefährliche Hobbies erfragen die Versicherer. Dies dient dazu, das Gesundheitsrisiko der zu versichernden Person einzuschätzen und zu prüfen, ob die Hobbies oder Sportarten des Versicherungsinteressenten negativ auf dessen Lebenserwartung einwirken könnten. Wir haben einen Überblick über solche Hobbies erstellt, die womöglich als gefährlich eingestuft werden können.

Wie wirken sich Hobbies auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung aus?

Für Hobbies, die meist mit einem erhöhten Risiko für einen Unfall oder sogar einen Todesfall einhergehen, verlangen Versicherer meist einen Risikozuschlag. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei arktischen Expeditionen oder Berufsrennfahrern, kann es sogar zu einer Antragsablehnung kommen. Generell gilt aber: Jeder Antrag wird individuell vom Versicherer geprüft, der genau prüft, ob sich die Häufigkeit und Intensität des Hobbies auf den Beitrag der Versicherung auswirkt. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichten einige Versicherer sogar ganz auf Fragen zu gefährlichen Hobbies oder schränken diese ein.

Achtung: Auch wenn ein Risikozuschlag von 1‰ oder 2‰ zunächst nicht nach viel klingt, kann sich ein Zuschlag erheblich auf die monatlichen Beiträge einer Risikolebensversicherung auswirken, da der Mehrbeitrag anhand der Versicherungssumme errechnet wird. Als Beispiel: Zur Absicherung der Familie soll eine Risikolebensversicherung gleichbleibend über 100.000€ abgeschlossen werden. Da der Versicherungsnehmer in seiner Freizeit Parkour betreibt, kommt ein Risikozuschlag von 2‰ hinzu. Der Versicherte zahlt also aufgrund seines Hobbies 200€ Mehrbeitrag auf die Risikolebensversicherung.

Einige Versicherer bieten spezielle Sonderaktionen an, bei denen unter bestimmten
Voraussetzungen auf Fragen zu gefährlichen Hobbies verzichtet wird. Wir prüfen
immer genau, ob eine Sonderaktion für Ihre individuelle Risikolebensversicherung in
Frage kommt. Erfahren Sie hier mehr. →

Welche Hobbies gelten als gefährlich?

Natürlich gibt es bei jeder sportlichen Tätigkeit immer eine gewisse Verletzungsgefahr. Doch nicht jede Sportart wird von den Versicherern gleichermaßen als riskant eingestuft.
Normales Joggen, gelegentliches Wandern oder Mannschaftssportarten wie Fußball
beispielsweise sind als Amateur-Sportarten in einer Risikolebensversicherung automatisch mitversichert. Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn die Sportart in Teilnahmen an Wettbewerben oder mit einer besonderen Intensität ausgeführt wird. Auch Hobbies wie Motorradfahren werden in der Regel immer in einem allgemeinen oder spezifischen Fragebogen vom Versicherer erfragt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten in einem Antrag aber immer alle Hobbies angegeben werden, die potenziell gefährlich sein könnten. Dazu gehören unter anderem Sportarten aus den Bereichen:

Was ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung trotz gefährlicher
Hobbies zu beachten?

Je nach Versicherer unterscheiden sich die Bedingungen und Anforderungen zum Abschluss einer Risikolebensversicherung und damit auch die Konditionen der Versicherung. Daher lohnt es sich, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Für Ihren individuellen Fall können wir eine anonymisierte Risikovoranfrage erstellen, um bei verschiedenen Versicherern gleichzeitig ein Angebot zu erfragen. Dieser kostenlose Service hat den Vorteil, dass die Versicherer keine Rückschlüsse auf Ihre Person machen können und Sie im Falle einer Antragsablehnung nicht in die Sonderwagniskartei aufgenommen werden können. Auch können wir prüfen, ob für Sie eine Sonderaktion mit reduzierten oder ganz ohne Fragen zu gefährlichen Hobbies möglich ist.

Wir unterstützen Sie beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung. Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihr kostenloses Angebot an!

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