Worauf sollte man bei der Wohngebäudeversicherung achten?

Um eine Immobilie zuverlässig zu schützen, ist die Wohngebäudeversicherung ein wichtiges Instrument. Zwar ist sie in Deutschland nicht verpflichtend, generell aber uneingeschränkt empfehlenswert. Mitunter ist sie sogar notwendig, um beispielsweise eine Bankfinanzierung für den Bau eines Hauses zu bekommen. Achten sollte man vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung vor allem darauf, ob wichtige Kosten mit versichert sind, die Versicherungssumme (siehe auch: Wie hoch die Versicherungssumme sein ) korrekt ermittelt wurde und kundenfreundliche Regelungen und Klauseln im Vertrag verankert sind, beachten Sie unsere Checkliste zur Wohngebäudeversicherung.

Versicherbare Gefahren und Mitversicherung wichtiger Kosten

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung sind Schäden versicherbar, die aus den folgenden Gefahren resultieren:

  • Feuer
  • Leistungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden (Schneedruck, Erdbeben, Überschwemmung)
  • sogenannte „unbenannte Gefahren“

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass auch diejenigen Kosten mit versichert sind, die neben den reinen Kosten für die Wiederinstandsetzung oder den Neubau des Gebäudes im Zuge eines Schadenfalls anfallen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Aufräumungskosten
  • Dekontaminationskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mietverlust (Auch bei selbst genutztem Wohngebäude relevant, da dann eine fiktive Miete angenommen wird.)

Die Versicherungssumme richtig ermitteln

Für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme bieten die Versicherer entsprechende Analysebögen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Wert des Gebäudes durch einen Schätzer bestimmen zu lassen.

Sollen neben dem Wohngebäude noch weitere Gebäude versichert werden (zum Beispiel Gartenhäuser oder Garagen), müssen diese bei der Ermittlung der Versicherungssumme zusätzlich berücksichtigt werden. Außerdem ist eine separate Nennung dieser Gebäude im Versicherungsvertrag gegebenenfalls erforderlich.

Kundenfreundliche Versicherungsbedingungen

In jedem Versicherungsvertrag finden sich Regelungen und Klauseln, die entweder dem Kunden zugutekommen oder zum Nachteil werden. Zu achten ist vor allem auf diese Punkte:

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
    • bei Herbeiführung des Versicherungsfalles
    • bei Verstoß gegen Obliegenheiten
  • Regelungen zum Unterversicherungsverzicht
  • Regelungen zur Neuwerterstattung bei Wiederaufbau in anderer Art und Größe
  • Regelungen über das Einschalten und die Kostenübernahme von Sachverständigen zur Ermittlung von Schäden und beim Hinzuziehen bei strittigen Schäden

In der Regel sind im Schadenfall die Versicherer nicht die Freunde des Geschädigten. Da helfen kundenfreudliche Versicherungsbedingungen, die notfalls auch vor Gericht ein schlagkräftiges Argument sind und deshalb den Schadensregulierer vorher zur Einsicht bewegen können.

Fazit: Besser etwas mehr Beitrag als im Ernstfall keine Leistung

Als Versicherungsmakler mit jahrelanger Erfahrung in der Bearbeitung kleinerer wie größerer Schäden bis hin zu Totalschäden ist vor diesem Hintergrund unsere klare Empfehlung: Besser 5 % mehr Beitrag zahlen, als im Schadenfall nur unvollständigen oder gar keinen Versicherungsschutz zu genießen.