Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bezahlen. Abweichend davon kann aber auch vereinbart werden, dass ein Dritter die Beiträge leistet. Schuldner des Beitrages ist dann aber immer noch der Versicherungsnehmer.

Beispiel

Sollte beispielsweise eine Eigentümergemeinschaft Versicherungsnehmer sein, so haftet diese auch gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Für die interne Verteilung der Kosten ist dann die Eigentümergemeinschaft bzw. dessen Vertreter (etwa ein Hausverwalter) verantwortlich.

Beitragskosten können auch durch Mieteinnahmen gedeckt werden

Ist das Wohngebäude vermietet, kann der Inhaber des Gebäudes die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf seine Mieter über die Position „umlagefähige Betriebskosten“ umlegen. Natürlich darf er nur die Kosten und nicht etwa einen Aufschlag auf die Versicherungsprämie erheben, um sich daran zu bereichern.

Wofür ist eine Wohngebäudeversicherung notwendig?

Die Wohngebäudeversicherung schützt eine Immobilie vor möglichen Gefahren und daraus eventuell entstehenden Schäden (zum Beispiel Schäden durch die Sturm oder Hagel). Besteht kein Versicherungsschutz, bleibt der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall auf oftmals erheblichen Kosten sitzen. Zwar gilt die Wohngebäudeversicherung in Deutschland nicht als verpflichtend, dennoch ist sie immer empfehlenswert und teils sogar notwendig, beispielsweise um eine Finanzierung von einer Bank für den Bau eines Hauses zu bekommen.

Welche Gefahren sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Auch wenn bei der Wahl der passenden Wohngebäudeversicherung Einsparmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen, sollten diese beim Versicherungsabschluss nicht ausschlaggebend sein. Vielmehr ist zu beachten, welche Risiken eine Wohngebäudeversicherung abdeckt. Zu finden und zu prüfen sind diese in den.

Wird eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, so ist die komplette Immobilie samt allen fest eingebauten Gegenständen versichert. In der Regel sind Sachschäden abgedeckt, die durch folgende Gefahren entstehen können:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion/Implosion,
  • Stürme (ab Windstärke 8)/Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Vielfach werden auch sogenannte Elementarschäden wie Schneedruck, Überschwemmung und Erdbeben mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Mehr auch unter: Welche Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung versichert.

Tipp

Welche Gefahren in welcher Form versichert sind, kann in den Versicherungsbedingungen nachgelesen.

Eventuell separat zu versichernde Teile der Immobilie

Anlagen, die der alternativen Energiegewinnung dienen (Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpanlagen), müssen gegebenenfalls gesondert versichert werden.

Auch sollte beachtet werden, dass Anbauten wie Gartenhäuser oder die Garage dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden müssen. Sofern gewünscht, müssen nämlich auch diese unter Umständen separat versichert werden und finden dann bei der Ermittlung der Versicherungssumme ebenfalls Berücksichtigung.