Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung: Mieter oder Vermieter?

In der Regel ist der Eigentümer, welcher in den meisten Fällen auch der Vermieter ist, derjenige, der die Wohngebäudeversicherung zahlt. Nur wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, kann die Umlage einer Sach- und Haftpflichtversicherung, welche das Gebäude, die Bewohner und deren Besucher schützt, erfolgen. Der Vermieter kann jedoch keine Versicherungskosten umlegen, welche seine persönlichen Risiken abdecken.

Wann verstößt die Umlage von Versicherungskosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot?

Der Mieter kann vom Vermieter nur mit Nebenkosten belastet werden, welche notwendig und angemessen sind. So kann beispielsweise der Abschluss einer Versicherung, welche das Wohngebäude gegen Gebäudeschäden durch einen Terroranschlag versichert (Terrorversicherung), gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, wenn ein solcher Fall unwahrscheinlich ist.

Geht der Schutz einer Versicherung über das übliche Maß hinaus, liegt ebenfalls ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vor. Auch verstößt es gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn aufgrund einer unterlassenen Wartung oder Instandsetzung erhöhte Versicherungsprämien entstehen. Diese Verstöße sind vom Mieter darzulegen. Mehr zur Umlage der Versicherungsbeiträge in der Wohngebäudeversicherung unter: Kann die Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden.

Kann der Mieter im Mietvertrag zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet werden?

Grundsätzlich kann der Mieter nicht durch eine vorgefertigte Klausel im Mietvertrag zu einem Versicherungsabschluss verpflichtet werden, da eine solche Formularklausel gegen § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches verstößt und daher nicht wirksam ist.

Jedoch kann es auch für den Mieter durchaus sinnvoll sein, eine Hausrat– und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Hausratversicherung deckt mögliche Schäden an Möbelstücken und Gebrauchsgegenständen eines Haushaltes ab, welche durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstähle, Raub und Vandalismus verursacht worden sind. Sie auch: Welche Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgedeckt.