Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Eine verbundene Wohngebäudeversicherung deckt diejenigen Schäden ab, die durch die Gefahren Feuer, Blitzschlag, Explosion/Implosion, Überspannung, Sturm/Hagel und Leitungswasser entstanden sind. Im Folgenden eine detailliertere Erläuterung dieser Risiken.

Alle relevanten Gefahren im Überblick

Feuer

Die Versicherung kommt nicht nur für Schäden auf, welche durch einen Brand verursacht wurden, sondern zahlt auch für Schäden, die durch Löschwasser oder Ruß entstanden sind.

Blitzschlag, Explosion/Implosion

Sämtliche Schäden im Zuge dieser Ereignisse werden im Rahmen der Rubrik „Feuer“ versichert.

Überspannung

Ebenfalls wird Schadensersatz durch die Wohngebäudeversicherung geleistet, wenn Schäden an versicherten Gegenständen durch Überspannung in Folge eines Blitzschlages entstehen. Auch diese Schäden fallen in die Rubrik „Feuer“.

Sturm/Hagel

Schäden, welche durch Stürme ab Windstärke 8 entstanden sind, sind über die Wohngebäudeversicherung versichert. Bei Hagelschäden wird die Reparatur der entstandenen Schäden unabhängig von der Windstärke von der Versicherung gezahlt.

Leitungswasser

Entstehen Schäden durch Platzen wasserführender Leitungen, erhält der Versicherungsnehmer Schadensersatz. Zu den versicherten Anlagen gehören die Wasserversorgung und -entsorgung, Heizrohre und -körper, Wasch- und Spülmaschinen sowie Wärme- und Klimapumpen. Andere Flüssigkeiten oder Gas werden übrigens Leitungswasser oft gleich gestellt.

Sinn und Nutzen einer Wohngebäudeversicherung

Durch die Wohngebäudeversicherung ist der Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens geschützt. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte Gebäude sowie alle fest eingebauten Gegenstände.

Achtung

Es sind die Reparaturkosten versichert, im Falle eines Totalschadens der Zeitwert. Sofern das Gebäude nach einem Totalschaden wieder aufgebaut wird, werden die Kosten dafür gezahlt. Daneben sind in der Regel auch Kosten wie Aufräumungskosten oder Dekontaminationskosten versichert.

Große Leistungsunterschiede bei Wiederherstellung zum Neuwert

Die Voraussetzungen, um den Neuwert bei Wiederherstellung erstattet zu bekommen, sind nicht bei allen Versicherern gleich. Einige Versicherer bestehen darauf, dass „in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle“ das Gebäude neu gebaut wird (VGB 2010 § 13 Abs 7). Anderen reicht die Wiederherstellung.

Außerdem gibt es Versicherungskonzepte, die auch bei Nichtwiederherstellung den Neuwert zahlen. Wer sich bewusst macht, dass man ein 20 Jahre altes Haus im Falle des Totalschadens nur ungern in gleicher Art neu errichtet, erkennt die Wichtigkeit einer kundenfreundlichen Klausel für die Neuwerterstattung.

Elementarschadenversicherung als Erweiterung

Zusätzlichen Schutz vor den anfallenden Kosten im Schadenfall bietet die Elementarschadenversicherung. Diese gilt als optionaler Baustein für Wohngebäudeversicherungen und schützt das Gebäude zusätzlich vor folgenden Gefahren:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Schneedruck

Hinweis

Mittlerweile wird die Elementarschadenversicherung jedoch von vielen Versicherern gemeinsam mit der verbundenen Wohngebäudeversicherung angeboten, sodass diese von denjenigen Kunden, die sie nicht benötigen, gezielt abgewählt werden muss.