Welche Schäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung deckt diejenigen Schäden ab, die durch die Gefahren Feuer, Blitzschlag, Explosion/Implosion, Überspannung, Sturm/Hagel und Leitungswasser entstanden sind. Im Folgenden eine detailliertere Erläuterung dieser Risiken.
Alle relevanten Gefahren im Überblick
Feuer
Die Versicherung kommt nicht nur für Schäden auf, welche durch einen Brand verursacht wurden, sondern zahlt auch für Schäden, die durch Löschwasser oder Ruß entstanden sind.
Blitzschlag, Explosion/Implosion
Sämtliche Schäden im Zuge dieser Ereignisse werden im Rahmen der Rubrik „Feuer“ versichert.
Überspannung
Ebenfalls wird Schadensersatz durch die Wohngebäudeversicherung geleistet, wenn Schäden an versicherten Gegenständen durch Überspannung in Folge eines Blitzschlages entstehen. Auch diese Schäden fallen in die Rubrik „Feuer“.
Sturm/Hagel
Schäden, welche durch Stürme ab Windstärke 8 entstanden sind, sind über die Wohngebäudeversicherung versichert. Bei Hagelschäden wird die Reparatur der entstandenen Schäden unabhängig von der Windstärke von der Versicherung gezahlt.
Leitungswasser
Entstehen Schäden durch Platzen wasserführender Leitungen, erhält der Versicherungsnehmer Schadensersatz. Zu den versicherten Anlagen gehören die Wasserversorgung und -entsorgung, Heizrohre und -körper, Wasch- und Spülmaschinen sowie Wärme- und Klimapumpen. Andere Flüssigkeiten oder Gas werden übrigens Leitungswasser oft gleich gestellt.
Sinn und Nutzen einer Wohngebäudeversicherung
Durch die Wohngebäudeversicherung ist der Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens geschützt. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte Gebäude sowie alle fest eingebauten Gegenstände.
Achtung
Große Leistungsunterschiede bei Wiederherstellung zum Neuwert
Die Voraussetzungen, um den Neuwert bei Wiederherstellung erstattet zu bekommen, sind nicht bei allen Versicherern gleich. Einige Versicherer bestehen darauf, dass „in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle“ das Gebäude neu gebaut wird (VGB 2010 § 13 Abs 7). Anderen reicht die Wiederherstellung.
Außerdem gibt es Versicherungskonzepte, die auch bei Nichtwiederherstellung den Neuwert zahlen. Wer sich bewusst macht, dass man ein 20 Jahre altes Haus im Falle des Totalschadens nur ungern in gleicher Art neu errichtet, erkennt die Wichtigkeit einer kundenfreundlichen Klausel für die Neuwerterstattung.
Elementarschadenversicherung als Erweiterung
Zusätzlichen Schutz vor den anfallenden Kosten im Schadenfall bietet die Elementarschadenversicherung. Diese gilt als optionaler Baustein für Wohngebäudeversicherungen und schützt das Gebäude zusätzlich vor folgenden Gefahren:
- Starkregen
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Schneedruck