Ab wann ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
Um gleich von Anfang an gut geschützt zu sein, sollte man das Gebäude als Eigentümer im Falle eines Neubaus bereits mit Beginn der Bauphase versichern. Gerade diese Phase birgt eine besonders hohes Schadenspotenzial und damit ein entsprechendes finanzielles Risiko für den Bauherrn.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Die Wohngebäudeversicherung bietet während der Bauphase aber nur Deckung für Schäden durch Feuer. Diese Deckung wird daher auch als Feuer-Rohbau-Versicherung bezeichnet. Schon hier ist es wichtig, einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz zu vereinbaren, da der Versicherer, welcher die Feuer-Rohbau-Versicherung anbietet, auch derjenige Versicherer ist, der bei Bezugsfertigkeit die komplette Wohngebäudeversicherung stellt.
Hinweis
Bauleistungsversicherung
Neben der Feuer-Rohbau-Versicherung ist unbedingt eine Bauleistungsversicherung zur Absicherung gegen Schäden am Bauvorhaben angeraten.
Die Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherung springt ein, wenn beispielsweise Schäden am Bauwerk durch ungewöhnliche Witterungsverhältnisse entstehen oder Unbekannte Täter Bauteile mutwillig beschädigen. Versichert sind alle Bauteile, Baustoffe und Bauleistungen für den Roh-, Aus- oder Umbau des Gebäudes.
Außerdem ist es möglich den Diebstahl aller fest eingebauten Materialien zu versichern. Der Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Mit dem Beginn des Baus ist der Eigentümer für alle Schäden verantwortlich, die auf der Baustelle entstehen. Hierzu zählen Sach- wie auch Personenschäden. Daher ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend empfohlen, die den Bauherrn bis zur Abnahme des Gebäudes gegen finanzielle Risiken durch Haftungsansprüche Dritter schützt. Sie sollte schon vor Baubeginn abgeschlossen werden.
Auch wenn der Eigentümer den Bau nicht selbst durchführt, sondern Unternehmen damit beauftragt, ist die Bauherrnhaftpflichtversicherung wichtig, da der der Eigentümer von Beginn an für alle Schäden, welche anderen Personen im Rahmen des Baus potenziell widerfahren, mit verantwortlich ist. So haftet dieser beispielsweise für Personenschäden, die entstehen, wenn:
- Passanten von um- oder herabfallenden Bauteilen verletzt werden
- Kinder in den schlecht beleuchteten bzw. abgesicherten Keller fallen
- Autos und Nachbarhäuser während der Baumaßnahmen durch die Bautätigkeit beschädigt werden
Zwar hat der Bauherr nicht die Pflicht ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Er ist aber verpflichtet, durch Stichproben alle von dem Bauobjekt ausgehenden Gefahren zu überprüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
Absicherung des Bauherren und privater Helfer bei der Berufsgenossenschaft
Grundsätzlich ist zu beachten, dass private Helfer wie Freunde und Angehörige der Familie des Bauherren bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Diese sind dann gesetzlich unfallversichert. Bauherren gelten darüber hinaus als Unternehmer und sind nicht automatisch geschützt. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft sollte deshalb obligatorisch sein.