Wie viele Risikolebensversicherungen darf man zeitgleich haben?

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Risikolebensversicherungen gleichzeitig abzuschließen. Diese können auch mit einer einzigen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden. Sollte die versicherte Person während der Vertragslaufzeiten versterben, so werden alle Versicherungssummen ausgezahlt.

Achtung

Es ist jedoch zu beachten, dass bei weiteren Risikolebensversicherungen auch weitere Beiträge zu zahlen sind. Zudem muss bei der Antragsstellung wahrheitsgemäß angegeben werden, ob bereits eine Risikolebensversicherung besteht.

Gesamtabsicherung bei Bedarf mit einer weiteren Risikolebensversicherung aufstocken

Grund für eine zweite Risikolebensversicherung ist beispielsweise ein zeitversetzter Vertragsabschluss bei später erhöhtem Versicherungsbedarf. Besteht zum Beispiel bereits eine Versicherung mit einer Summe von 50.000 Euro, kann ein zweiter Vertrag mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen werden, sodass die Gesamtabsicherung demnach bei 150.000 Euro liegt. Selbstverständlich ist es auch möglich, verschiedene Personen in den jeweiligen Verträgen zu begünstigen.

Anpassbare Versicherungssumme per Nachversicherungsgarantie

Doch nicht immer ist es zwingend notwendig, eine zweite Risikolebensversicherung abzuschließen. Wer im Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie vereinbart hat, kann die Versicherungssumme während der Laufzeit der Versicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung an die gewünschte Höhe anpassen. Voraussetzung ist, dass das Ereignis auch eingetreten, bei dem die Nachversicherungsgarantie greifen soll (zum Beispiel eine Darlehensaufnahme).

Hinweis

Manche Versicherer bieten eine Änderung der Summe auch ohne diese Garantie an, allerdings ist diese meist nur in Abständen von beispielsweise funf Jahren möglich. Ob und unter welchen Bedingungen eine Anpassung des Versicherungsschutzes angeboten wird, ist vor Vertragsabschluss zu klären.