Wie lange sollte man für die Risikolebensversicherung Nichtraucher sein?

Für Risikolebensversicherer gelten Personen dann als Nichtraucher, wenn sie mindestens 12 Monate vor Abschluss der Versicherung kein Nikotin durch Rauchen zu sich genommen haben. Manche Versicherer differenzieren aber noch mal den Nichtraucherstatus in Abhängigkeit von der Dauer des Nichtrauchens. Rauchen meint sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer (zum Beispiel Zigaretten und Pfeifen) als auch das Konsumieren von Nikotin mittels elektrischer Verdampfer (E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen).

Niedrigere Beiträge für Nichtraucher

Nichtraucher haben niedrigere Beiträge für die Risikolebensversicherung zu zahlen, da sie ein geringeres Sterberisiko aufweisen als Raucher, welche gesundheitliche Schäden wie Lungenkrebs riskieren.

Wahrheitsgemäße Angaben zum Erhalt des Versicherungsschutzes machen

Bei der Gesundheitsprüfung wird vor Abschluss der Risikolebensversicherung ermittelt, welches Todesrisiko die zu versichernde Person aufweist. Die Fragen sind wahrheitsgemäß auszufüllen, andernfalls kann der Betrug einen Wegfall der Versicherungsleistung zur Konsequenz haben. Auch wenn der Versicherte während des Versicherungszeitraums zum Raucher wird, ist dies der Versicherungsgesellschaft zu melden.