Wer erbt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung gehört nicht automatisch zur Erbmasse, sondern nur, wenn der Versicherungsnehmer andere Personen als bezugsberechtigt eingetragen hat und er selber die versicherte Person war.

Erbschaftssteuer kann auf die Versicherungssumme erhoben werden

Auf die Versicherungssumme fällt Erbschaftssteuer an, sofern sie die Freibeträge überschreitet. Diese Erbschaftssteuer kann umgangen werden, wenn der Versicherte nicht der Versicherungsnehmer ist.

Schließt beispielsweise ein Ehepartner eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen Partners ab, so erhält er im Todesfall als Versicherungsnehmer die Summe erbsteuerfrei. Dieser Schritt ist allerdings nur zu empfehlen, wenn sich beide Partner einig sind. Sollte es zu einer Scheidung kommen, besteht die Risikolebensversicherung nämlich weiterhin. Der ehemalige Partner bekommt folglich dennoch das Geld ausgezahlt, wenn der andere stirbt.

Wenn der Versicherungsnehmer ein Unternehmen ist

Sollte der Versicherungsnehmer ein Unternehmen sein und der Leistungsfall eintreten (zum Beispiel der Tod des Geschäftsführers). würde die Versicherungssumme an das Unternehmen ausgezahlt werden. Der Betrag wäre dann gewinnerhöhend und müsste mit versteuert werden.