Wer bekommt das Geld bei einer Risikolebensversicherung?

Wer die Auszahlung bekommen soll, ist grundsätzlich im Versicherungsvertrag festzulegen. Der Versicherungsnehmer kann aber den Bezugsberechtigten während der Laufzeit des Vertrages auch immer wieder ändern, durch eine entsprechende Mitteilung an den Versicherer . In der Regel werden bei einer Risikolebensversicherung die Angehörigen des Versicherten begünstigt. Doch auch ein Geschäftspartner kann im Todesfall die Vertragssumme erhalten. Bei einer Restkreditlebensversicherung steht das ausgezahlte Geld dem Gläubiger des Versicherten zu.

Wer darüber hinaus begünstigt werden kann

Sowohl eine als auch mehrere Personen können abgesichert werden. Auch eine juristische Person, beispielsweise ein Verein, ist als Begünstigter möglich. Der Versicherungsnehmer kann vor dem Leistungsfall den oder die Begünstigten immer wieder ändern. In der Regel reicht ein formloses Schreiben an den Versicherer.

Begünstigte im Versicherungsvertrag eindeutig nennen

Ein Todesfall allein sorgt bereits für starke Emotionen und organisatorische Sorgen. Umso unangenehmer ist es, wenn ein Streit zwischen den Hinterbliebenen darüber entflammt, wem die Versicherungssumme zusteht. Daher ist es ratsam, die Begünstigten im Vertrag namentlich zu nennen, idealerweise ergänzt um das Geburtsdatum.

Keine Auszahlung der Versicherung nach Ende der Laufzeit

Sollte der Versicherte das Ende der Vertragslaufzeit erleben, werden keine Leistungen fällig. Nur unter bestimmten Umständen ist es möglich, einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Dies muss aber immer für den Einzelfall geprüft werden.