Welche Varianten der Risikolebensversicherungen gibt es?

Eine Risikolebensversicherung kann entweder für eine Person gelten oder als verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Form der Restkreditlebensversicherung eine besondere Variante der Risikolebensversicherung zu wählen. Außerdem kann eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Eine Risikolebensversicherung ist auch nach Vertragsabschluss anpassbar

Die Risikolebensversicherung, die für nur einen Versicherten abgeschlossen wird, zahlt nur für den Todesfall dieser Person eine festgelegte Summe an die Angehörigen aus. Die Höhe dieser Summe wird mit dem Versicherungsnehmer zuvor vereinbart, kann jedoch im Laufe des Vertrages noch verändert werden, ohne Gesundheitsprüfung in der Regel nur mittels Reduzierung. Mehr zum Thema Gesundheitsfragen finden Sie hier.

Einige Anbieter bieten aber auch Nachversicherungsgarantien an. Bei bestimmten Ereignissen, zum Beispiel Darlehensaufnahme oder die Geburt eines Kindes, kann ohne Gesundheitsprüfung in bestimmten je nach Vertrag unterschiedlich festgelegten Höhen der Todesfallschutz ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen erhöht werden.

Verbunde Risikolebensversicherung zur Absicherung zweier Personen

Die verbundene Lebensversicherung sichert zwei Personen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ehe- oder Geschäftspartner handelt. Hierbei ist zu beachten, dass lediglich eine Police abgeschlossen wird, die den Todesfall beider Personen abdeckt. Somit fallen die Gebühren deutlich niedriger aus als wenn zwei voneinander unabhängige Risikolebensversicherungen abgeschlossen würden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird jedoch nur einmalig ausgezahlt, selbst wenn beide Partner ums Leben kommen.

Restkreditlebensversicherung bei hohen noch laufenden Krediten

Die Restkreditlebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn beispielsweise eine Immobilie auf Raten gekauft wurde. Sollte der Versicherte nun vor der Tilgung der Kosten sterben, wird genau die Summe durch die Versicherung abgedeckt, die noch an den Gläubiger aussteht. Somit wird verhindert, dass die Angehörigen durch den Tod eines Familienmitglieds für die restlichen Schulden aufkommen müssen.

Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung

Darüber hinaus besteht die Option, eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Hier ist die Todesfallleistung mit inbegriffen und gleichzeitig wird zusätzlich Kapital für das Alter aufgebaut. Diese Umwandlung ist innerhalb von 10 Jahren und ohne Gesundheitsprüfung möglich.