Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen des Verstorbenen finanziell abzusichern. In vertraglich geregelten Abständen zahlt der Versicherungsnehmer einen ebenfalls im Vertrag bestimmten Beitrag an das Versicherungsunternehmen. Verstirbt die versicherte Person, wird dem oder den Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Wem die Risikolebensversicherung zugutekommt

Sowohl die Höhe der Versicherungssumme (mit Antragstellung) als auch die Personen, die durch die Risikolebensversicherung begünstigt werden, werden durch den Versicherungsnehmer festgelegt. Die Personen, die im Todesfall die versicherte Leistung erhalten sollen, können während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden. Hierzu ist in der Regel eine formlose Willenserklärung an den Versicherer ausreichend.

Mehr als eine versicherte Person in der verbundenen Risikolebensversicherung

Es ist auch möglich, eine Risikolebensversicherung für mehr als eine versicherte Person abzuschließen. Diese verbundene Risikolebensversicherung eignet sich zum Beispiel für den Fall, dass wenn von zwei Personen eine verstirbt, dann die Todesfallleistung (Versicherungsleistung) ausgezahlt wird.

Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist von der Kapitallebensversicherung abzugrenzen. Bei der Kapitallebensversicherung gibt es zwar auch einen Hinterbliebenenschutz. Allerdings wird darüber hinaus Kapital für das Alter aufgebaut, sodass diese Versicherung wesentlich teurer ausfällt als der reine Todesfallschutz. Es ist jedoch möglich, eine Risikolebensrisikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. Von dem Umwandlungsrecht muss innerhalb der ersten 10 Jahre Gebrauch gemacht werden. Eine Gesundheitsprüfung ist hierfür nicht nötig.