Was ist bei einer Risikolebensversicherung anzugeben?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind Informationen über Erkrankungen und Lebenswandel des Versicherten anzugeben. Dies liegt daran, dass die Beiträge anhand des Sterberisikos des Versicherungsnehmers berechnet werden. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird seit 2010 nicht mehr angeboten. Darüber hinaus ist bei manchen Versicherern ab einer gewissen Summe ein Einkommensnachweis erforderlich.

Gesundheitszustand und Risiken in Beruf und Freizeit bestimmen die Beitragshöhe

Je öfter und schwerer eine Person unter Erkrankungen leidet und je risikoreicher ihre Hobbys oder ihr Beruf sind, desto höher werden die Versicherungsbeiträge ausfallen. Wer beispielsweise raucht oder übergewichtig ist, muss mit einem größeren Kostenaufwand rechnen als Personen, die einen gesünderen Lebensstil vorweisen können. Mehr zu den Gesundheitsfragen unter:

Was ist an Gesundheitsangaben zu machen?

Weitere Auflagen bei hohen Versicherungssummen

Neben zahlreichen Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind, müssen auch Angaben zum Hausarzt gemacht werden. Ab einer Versicherungssumme von 250.000 bis 300.000 Euro sind zudem bereits durchgeführte prädiktive Gentests anzugeben. Ebenso sind in der Regel ärztliche Untersuchungen vorzunehmen.