Wann zahlt eine Risikolebensversicherung nicht?

Die Versicherungssumme wird unter bestimmten Umständen im Todesfall nicht ausgezahlt. Gründe hierfür können falsche Gesundheitsangaben, Suizid durch die versicherte Person oder Mord durch den Begünstigten sein.

Versicherung zahlt nicht bei verschwiegenen Krankheiten

Ist der Versicherte an einer Krankheit gestorben, die der Versicherung verschwiegen wurde, verweigert die Versicherung die Auszahlung. Um einer solchen Situation vorzubeugen, werden vor Abschluss der Versicherung Gesundheitsprüfungen durchgeführt. Doch auch wenn der Versicherte nicht an dieser verheimlichten Erkrankung gestorben ist, besteht eine Vertragsverletzung. Die Todesursache ist also irrelevant, sobald deutlich wird, dass falsche Angaben gemacht wurden.

Bei Suizid kommt es auf die Suizidklausel im Versicherungsvertrag an

Begeht der Versicherte Suizid, greift die sogenannte Suizidklausel. Diese regelt im Versicherungsvertrag, was in einem solchen Fall geschieht. Beispielsweise kann eine Karenzzeit festgelegt werden. Findet der Suizid innerhalb dieses Zeitraums statt, erstattet die Versicherung lediglich den Rückkaufswert. Ist die Karenzzeit zu diesem Zeitpunkt abgelaufen, wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt. In den meisten Fällen verweigern Versicherungsgesellschaften jedoch die Auszahlung bei Suizid.

Im Mordfall wird nur gezahlt, wenn dieser aufgeklärt wird und der Begünstigte unschuldig ist

Handelt es sich bei der Todesursache um Mord, wird zunächst mit der Zahlung der Versicherungssumme gewartet, bis der Fall geklärt ist. Sollte der Begünstigte unschuldig sein, wird die Summe ausgezahlt. Ist er jedoch der Mörder, beziehungsweise bleibt der Mord ungeklärt, erfolgt keine Leistung.