Wann meldet man bei einer Risikolebensversicherung den Todesfall?

Das Versicherungsunternehmen sollte spätestens 72 Stunden, nachdem der Tod des Versicherten eingetreten ist, über diesen informiert werden. Sowohl der originale Versicherungsschein als auch der Totenschein und die Sterbeurkunde werden von der Versicherung benötigt. Soll die Versicherungssumme als Erbschaft beantragt werden, ist auch ein Erbschein einzureichen. Zudem verlangen einige Versicherungsunternehmen einen Arztbericht.

Prüfen der Dokumente des Verstorbenen

Es ist auch den Angehörigen von vermeintlich nicht versicherten Personen zu empfehlen, innerhalb dieses Zeitraums die Dokumente des Verstorbenen durchzusehen, denn nicht selten erfahren Hinterbliebene dabei zufällig von der abgeschlossenen Risikolebensversicherung.

Notwendige Dokumente sicher an den Versicherer schicken

Sobald die Dokumente vollständig sind, sollten diese zur Sicherheit kopiert und anschließend per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer geschickt werden. Die Versicherungsgesellschaft prüft den Fall auf Haftungsausschlüsse.

Sollte der Tod des Versicherten durch Fremdverschulden erfolgt sein, muss der Versicherer die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten, da er gegenüber dem Täter Schadensersatzansprüche erheben kann.