Kann man eine Risikolebensversicherung verlängern?
Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung lässt sich zwar verlängern. Dieser Schritt gilt allerdings als Neuabschluss, sodass aufgrund des erhöhten Alters und des veränderten Gesundheitszustandes des Versicherten eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist. Nur wenn der Versicherer eine Verlängerungsgarantie anbietet, entfällt diese.
Höhere Beiträge und Zurücksetzung von Fristen im Falle einer Verlängerung
In Folge einer erneuten Gesundheitsprüfung können die Beiträge wesentlich höher ausfallen. Zudem beginnen eventuelle Fristen, beispielsweise eine Ausschlussfrist von drei Jahren bei Selbstmord, von vorn. Hierauf hat das Versicherungsunternehmen aber hinzuweisen, ansonsten ist es zu Schadensersatz verpflichtet.
Hinweis
Sonderangebot einiger Versicherer: Verlängerungsgarantie
Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine sogenannte Verlängerungsgarantie an, bei der die Laufzeit der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um eine bestimmte Zeitspanne verlängert werden kann. Dabei können spezielle Fristen gelten, zum Beispiel, dass die Verlängerung innerhalb der ersten fünf Jahre jederzeit, danach nur noch alle fünf Jahre möglich ist. Außerdem endet die Verlängerungsgarantie in der Regel einige Jahre vor Ablauf der Risikolebensversicherung, sodass der Vertrag in den letzten Jahren der Laufzeit nicht mehr verlängert werden kann.