Kann man eine Risikolebensversicherung kündigen?

Die Kündigung einer Risikolebensversicherung ist problemlos möglich, allerdings ist die Kündigungsfrist von der Zahlweise abhängig: Wird jährlich gezahlt, muss die Kündigung mit einer einmonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Frist meist vier Wochen zum Monatsende. Sobald die Versicherung gekündigt ist, erlischt der Versicherungsschutz.

Vorübergehende Aussetzung als Alternative zur Kündigung

Mit der Kündigung können zwar Beiträge eingespart werden, doch entfällt die vereinbarte Versicherungssumme. Bei der Risikolebensversicherung findet weder eine Auszahlung der Summe noch der bisher gezahlten Beiträge statt. Eine Alternative, um kurzzeitig Geld einzusparen, wäre eine vorübergehende Aussetzung der monatlichen Raten, indem der Versicherte sich die Versicherung beitragsfrei stellen lässt.

Kapitallebensversicherung kann auch verkauft statt gekündigt werden

Bei der Kapitallebensversicherung kommt es zwar zu einer Auszahlung des Kapitals, das beispielsweise zur Altersvorsorge aufgebaut wurde, doch lohnt sich eine Kündigung nur unter bestimmten Umständen.

Je früher die Kündigung erfolgt, desto weniger Geld erhält der Versicherungsnehmer, denn die Gebühren werden mit den ersten Beiträgen verrechnet. Demnach wird in den ersten Jahren nur wenig Kapital angesammelt, sodass die Auszahlungssumme meist deutlich niedriger ist als die Summe, die bisher an Beiträgen eingezahlt wurde. Zusätzlich fällt noch eine Stornierungsgebühr an.

Stattdessen ist es möglich, die Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen, woraufhin eine andere Person den Vertrag übernimmt und die Beiträge zahlt. Auf diese Weise fallen die Stornierungsgebühren weg. Darüber hinaus ist der Verkaufspreis wesentlich höher als der Auszahlungsbetrag bei einer Kündigung. Es ist jedoch zu prüfen, ob bei der Übernahme Gebühren anfallen.