Kann man eine Risikolebensversicherung beleihen?

Eine Risikolebensversicherung kann man nicht beleihen, da Geld nur im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt wird. Es gibt bei dieser Versicherungsform demnach keine Erlebensleistung. Lediglich bei einer Kapitallebensversicherung (Risikolebensversicherung, mit der gleichzeitig Kapital fürs Alter aufgebaut wird) ist das Beleihen möglich.

Hinweis

Eine Alternative zur Beleihung wäre, die Zahlung der Beiträge für einige Zeit auszusetzen, sodass finanzielle Engpässe besser überbrückt werden können.