Welche Gegenstände sind mit einer Hausratversicherung versichert?
Unter Hausrat fällt all das, was sich in einer Wohnung befindet und zur Nutzung gedacht ist sowie nicht fest mit dem Gebäude verbunden, also beweglich ist. Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Lampen, Haushaltsgeräte und andere zur Unterhaltung dienende Elektrogeräte zählen hierzu, aber auch Teppiche und sogar Teppichböden, sofern diese nicht mit dem darunter liegenden Boden fest verbunden sind.
Weitere Gegenstände, die zum Hausrat zählen – und welche nicht
Außerdem zählen Gegenstände, die zum Ausüben eines Hobbys benötigt werden, ebenfalls zum Hausrat. Dies können Musikinstrumente, Golfschläger oder ähnliches sein. Wertgegenstände wie Kunst-oder Münzsammlungen und Schmuck sowie Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Hinweis
Für Kunstgegenstände ist in der der Regel eine normale Hausratversicherung nicht die richtige Lösung. Hier gibt es in Abhängigkeit von den Werten verschiedene Speziallösungen der Absicherung.
Ursachen für Schäden, die in den Versicherungsschutz fallen
Mit einer Hausratversicherung wird der Wert des Inventars einer Wohnung abgesichert. Es wird der finanzielle Verlust erstattet (bei Neuwerterstattung teilweise sogar darüber hinaus), wenn das Inventar ganz oder teilweise durch eine der folgenden Gefahren Schaden nimmt:
- Explosion/Feuer
- Blitzeinschlag
- Vandalismus/Diebstahl nach Einbruch
- Sturm/Hagel
- Schäden durch Leitungswasser (In den Versicherungsbedingungen sind Schäden an Heizungsrohren und teilweise auch Abwasserrohren gleichgesetzt mit Schäden an Frischwasserleitungen.)
Je nach Tarif zusätzlich versicherte Schadensursachen
Mitunter werden auch Schäden bzw. Kosten übernommen, die nach einem Schaden entstanden sind. Hier sind zu nennen:
- Schäden durch Löschwasser
- Schäden durch Ruß
- Hotelkosten, falls die Wohnung durch Schäden zwischenzeitlich nicht bewohnbar ist
Hinweis
Optionale Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz optional erweitert werden, und zwar um:
- Schäden durch Elementarereignisse wie Schneedruck, Überschwemmung oder Erdbeben
- sogenannte unbenannte Gefahren
Fälle, in denen der Hausratversicherer nicht leistet
Nicht jeder Schaden am Hausrat wird durch den Versicherer reguliert. Wenn der Versicherer nicht leistet, liegt meistens einer der folgenden Fälle vor:
- Nennung falscher Informationen seitens des Versicherungsnehmers bei Antragstellung
- Versicherungsbeiträge wurden trotz Mahnung nicht erbracht
- grobe Fahrlässigkeit (abhängig von der Auslegung in den Versicherungsbedingungen) führte zum Schaden, beispielsweise Brandschäden durch Rauchen im Bett
- Versicherungsbetrug