Was muss man berücksichtigen, wenn man seine Hausratversicherung kündigen möchte?

In puncto Kündigung der aktuellen Hausratversicherung wird zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der ordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten, bei der außerordentlichen Kündigung beträgt sie lediglich einen Monat. Allerdings müssen für diese Kündigung die entsprechenden Gründe vorliegen, etwa eine angekündigte Beitragserhöhung.

Ordentliche Kündigung: Ende der Versicherungslaufzeit nicht verpassen

Bei der ordentlichen Kündigung muss beachtet werden, dass sie erst regulär zum Ende der Versicherungslaufzeit eingereicht werden kann. Wenn man den ersten Termin für eine mögliche Aufhebung versäumt hat, verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr, sodass erst zum Ende dieses Jahres eine Kündigung wieder möglich ist. Läuft der Versicherungsvertrag also beispielsweise bis zum 30. Juli, so muss dem Versicherer eine Vertragsaufhebung bis zum 30. April vorliegen (Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist).

In folgender Tabelle werden die Modalitäten einer Kündigung zusammengefasst:

Ordentliche Kündigung Zeitpunkt Verlängerung Kündigungsfrist
Einjahresvertrag nach 1 Jahr zum Vertragsende automatisch 3 Monate
Mehrjahresverträge nach 3 Jahren zum Vertragsende automatisch 3 Monate

Außerordentliche Kündigung: Bestimmte Gründe müssen vorliegen

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb eines Monats eingereicht werden. Dabei müssen bestimmte Gründe vorliegen. Zu diesen Gründen gehört etwa eine Beitragserhöhung des Versicherungsanbieters. Aber auch bei den folgenden persönlichen Gründen wird eine außerordentliche Kündigung wirksam:

  • Umzug ins Ausland
  • Zusammenzug von Paaren
  • Haushaltsauflösung
  • doppelt versichert (die jüngste Versicherung ist zu kündigen)
  • Tod des Versicherungsnehmers
  • nach Eintritt eines Versicherungsfalls

Tipp

Niemals sollten Sie Ihre alte Hausratversicherung kündigen, bevor Sie nicht eine Bestätigung seitens Ihres neuen Versicherungsanbieters erhalten haben. Nur so kann eine lückenlose Überleitung beim Versicherungsschutz sichergestellt werden.