Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für alle Beamten, Soldaten und beamtenähnlich Beschäftigten (zum Beispiel Richter) empfehlenswert. Besonders wichtig aber ist sie für Beamtenanwärter (etwa junge Lehrer) und Beamte auf Lebenszeit. Erstere erhalten nämlich im Falle einer Dienstunfähigkeit noch kein Ruhegehalt, während letztere oft nicht sicher sagen können, ob das künftige Ruhegehalt zur Deckung aller anfallenden Lebenshaltungskosten reicht.

Zur Wichtigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt dann für finanzielle Absicherung, wenn der Beamte seine Tätigkeit nicht mehr ausführen kann. Bei nicht verbeamteten Beschäftigten spricht man von Berufsunfähigkeit statt Dienstunfähigkeit.

Das Risiko einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit ist selbstverständlich immer auch von der jeweiligen Beschäftigung abhängig. Bei Polizeibeamten oder Feuerwehrleute ist es beispielsweise wesentlich höher als bei Beschäftigten, die ausschließlich am Schreibtisch arbeiten. Dennoch kann das Risiko für keine Berufsgruppe ausgeschlossen werden.

Info: Jeder Vierte scheidet frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus

Laut der Deutschen Rentenversicherung scheidet jeder vierte Arbeitnehmer wegen Berufsunfähigkeit frühzeitig aus dem Erwerbsleben. Ursachen dafür sind häufig  Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Dies lässt sich so auch auf die Dienstunfähigkeit bei Beamten übertragen.

Beamtenanwärter und Beamte auf Lebenszeit als spezielle Risikogruppen

Besonders für Beamtenanwärter wie junge Lehrer, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig. Sie erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung keinerlei Ruhegehalt. Diese Beamtengruppe steht im Falle einer Dienstunfähigkeit von einen auf den anderen Tag komplett ohne Einkommen da.  Experten halten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit uneingeschränkter Dienstunfähigkeitsklausel hier für unumgänglich.

Aber auch Beamte auf Lebenszeit sollten prüfen, wie viel Ruhegehalt ihnen bei Dienstunfähigkeit zusteht und ob dieses zum Lebensunterhalt reicht. Nach fünf Jahren Dienstzeit kann man hierbei von rund 50 % des bisherigen Bruttoverdienstes ausgehen, kurz vor Pensionsalter liegt das Ruhegehalt bei 71,75 %. Da das Ruhegehalt aber in voller Höhe versteuert werden muss, ist die Gefahr einer Versorgungslücke real.