Welche Höhe sollte die monatliche Rente einer Dienstunfähigkeitsversicherung betragen?

Die monatliche Rente, die im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart wird, sollte sich nach der Versorgungslücke richten, die im Falle einer Dienstunfähigkeit schätzungsweise entsteht. Sie ist daher individuell unterschiedlich. Wichtig für die Ermittlung der Rente ist die Höhe des Ruhegehalts.

Hinweis

Beamte auf Lebenszeit haben bei eintretender Dienstunfähigkeit nur dann einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienst abgeleistet haben.

Beamte auf Probe benötigen höhere Absicherung

Besonders wichtig ist die private Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung darum für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Beamte auf Probe. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Anspruch auf ein Ruhegehalt haben sie in der Regel nicht. Die Höhe der vereinbarten Rente sollte also höher ausfallen als bei Beamten mit Aussicht auf Ruhegehalt. Wichtig: Auch die richtige Dauer des Versicherungsschutzes ist wichtig, mehr auf: Wie lange zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung die Rente.

Voller Ruhegehaltssatz wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht

Das Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und des Ruhegehaltssatzes ermittelt. Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr beträgt der Ruhegehaltssatz 1,875 Prozent. Er steigt damit linear an, maximal jedoch bis 71,75 Prozent. Nach 40 Dienstjahren ist somit der volle Ruhegehaltssatz erreicht. Genaue Informationen zur individuellen Berechnung der Rentenhöhe finden Sie hier.

Die Höhe der notwendigen Dienstunfähigkeitsrente hängt also davon ab, wie groß die Differenz zwischen zu erwartendem Ruhegehalt und dem vorher zur Verfügung stehenden Einkommen ist, und schließt idealerweise diese finanzielle Lücke.