Welche Dienstunfähigkeitsversicherung ist die beste für Lehrer?

Besonders für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf Probe ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung immens wichtig, da sie noch keinerlei Anspruch auf das staatliche Ruhegehalt haben. Die beste Lösung ist hier ein flexibler Versicherer, bei dem die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente gesenkt werden kann, sobald nach der Verbeamtung auf Lebenszeit Anspruch auf das staatliche Ruhegehalt besteht. Möglich ist das etwa bei der DBV Versicherung.

Versicherungsschutz für Lehrer ist oft eingeschränkt

Als Berufsgruppe mit einem hohen Dienstunfähigkeitsrisiko haben es Lehrer oftmals schwer, überhaupt eine Versicherung zu finden. Einige Versicherer schließen die Lehrer-Dienstunfähigkeit gleich ganz aus, andere verlangen für das größere Risiko hohe Prämienzuschläge. Häufig wird der Versicherungsschutz außerdem nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr angeboten.

Tipp

Pauschale Aussagen über die Qualität einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sind darum schwer zu treffen, da Alter oder etwaige Vorerkrankungen immer individuell unterschiedliche Versicherungsbedingungen erfordern. Mit einem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich können Sie herausfinden, welche Dienstunfähigkeitsversicherung die für Sie besten Konditionen bietet.

Lehrer sind besonders oft von Dienstunfähigkeit betroffen

Die Dienstunfähigkeitsquote von Lehrern ist im Vergleich zu anderen Berufsgruppen wesentlich höher. Statistisch gesehen ist für sie das Risiko besonders groß, dienstunfähig zu werden. Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, wurde 2014 mehr als jede 10. Lehrkraft aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Ein entsprechender Versicherungsschutz gegen Dienstunfähigkeit ist für Lehrer deshalb eminent wichtig.

Staatliches Ruhegehalt reicht meist nicht aus

Häufigster Grund für das Ausscheiden aus dem Beamtendienst sind dabei psychische Erkrankungen wie ein Burn-out oder Depressionen. Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit in Pension gehen, liegt laut Statistischem Bundesamt bei 58,5 Jahren. Mit der Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand sind jedoch starke finanzielle Einschränkungen verbunden. Auch wenn das durchschnittliche Alter recht hoch liegt, besteht in den meisten Fällen noch kein Anspruch auf das volle Ruhegehalt.