Was muss ich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung beachten?

Wer im Begriff ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte unbedingt darauf achten, dass die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder auch „Beamtenklausel“ im Versicherungsvertrag verankert ist. Ist das Fall, genügt eine amtliche Ruhestands- bzw. Entlassungsurkunde für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit seitens des Versicherers. Da es aber auch „unechte“ Dienstunfähigkeitsklauseln gibt, ist dringend auf die richtige Formulierung der Klausel zu achten.

Keine ärztlichen Gutachten bei uneingeschränkter Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel nötig

Um im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein, ist für Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung obligatorisch. Die Vielzahl an Versicherungsangeboten lässt sich vor allem mit Blick darauf reduzieren, wie die Dienstunfähigkeits- oder Beamtenklausel gehandhabt wird. Anders als bei klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt nämlich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits die Entlassung aus dem Dienst als Berufsunfähigkeit.

Ist die Klausel ohne Einschränkungen im Versicherungsvertrag festgehalten,  reicht als Nachweis für die Dienstunfähigkeit ein amtlicher Bescheid wie die Ruhestands- oder Entlassungsurkunde aus. Bei der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen muss der Versicherte die Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Gutachten in einem aufwendigen Verfahren belegen. Der Vorteil der Klausel liegt damit klar auf der Hand.

Auf die richtige Formulierung der Klausel achten

Nur wenige Berufsunfähigkeitsversicherer bieten die Dienstunfähigkeits- bzw. Beamtenklausel an. Oftmals handelt es sich aber um eine „unechte“ Klausel. Der Versicherer akzeptiert dann den amtlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit nicht ohne Weiteres und behält sich das Recht auf medizinische Nachprüfungen vor. Vorsicht ist deshalb geboten bei Wendungen wie beispielsweise „aus medizinischen Gründen“. Bei der Klausel kommt es also auf die genaue Formulierung an. Wenige Worte können unter Umständen zu finanziellen Verlusten oder gar zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.

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Fazit: Keine Kompromisse bei der Dienstunfähigkeits- bzw. Beamtenklausel

Beamte, die eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung abschließen möchten, sollten unbedingt darauf achten, dass die Vertragsbedingungen eine „echte“ Beamtenklausel enthalten. Nur diese bietet vollen Schutz, da sich der Versicherer vorbehaltlos und ohne medizinische Nachprüfung der Entscheidung des Dienstherrn anschließt.