Kasko-Versicherung für Boote und Yachten

Grundsätzlich können an einem Boot oder einer Yacht Schäden eintreten, die zwar von einem Dritten ausgehen, aber nicht unbedingt im Verschulden des Eigeners des schadenauslösenden Schiffes liegen.

Beispiele wären: Kollisionen von Booten bei Sturm, übergreigende Brände. In diesem Fall haftet der Schädiger nicht. Somit muss auch die Haftpflichtversicherung des Schiffes das Schadenverursacher war nicht leisten. In solchen fällen freut sich der Yachtbesitzer, der eine Kasko-Versicherung für sein Boot abgeschlossen hat. Die deckt die Schäden an der Yacht, sowohl im Wasser auch als an Land. Auch die Kosten für die Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung sind mitversichert.

Beim Versicherungsschutz für eine Yachtkasko sollte man darauf achten, dass eine Neuwertentschädigung für Teilschäden und eine „Feste Taxe“ für Totalverlust in der Bootskasko vereinbart werden.

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