Wechselfrist in der private Krankenversicherung fällt Ende 2010 weg
Die dreijährige Wechselfrist in der Privaten Krankenversicherung fällt zum Jahresende 2010. Für Angestellte wird es wieder leichter in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Mit dem GKV-FinG wird die Rechtslage wieder eingeführt wie sie bis zum Jahr 2007 galt. Angestellte werden daher mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sofern dann ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird.
Da diese neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden bereits zum Ende diesen Jahres auch die Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht der Krankenversicherung aus, deren Gehalt diese Jahresarbeitsendgeltgrenze erstmalig in 2010 überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird 2011 49.500 Euro betragen
Wichtig: Nur regelmässige Einkünfte zählen
Nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, neben dem Grundgehalt also auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen, während Bonuszahlungen, Tantiemen oder sonstige einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.
Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, wirklich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Es ist ausreichend, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgelt-Grenze überschreitet.
Ein Beispiel des PKV Verbandes
Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,– Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,– Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,– Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,– Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,– Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,– Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln
Selbstständige und Beamte können weiterhin generell von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und können sich daher jederzeit in die Private Krankenversicherung gehen.