Was sich 2016 für Autofahrer ändert

Wie jeden Januar kommen auch 2016 zahlreiche Änderungen auf die Deutschen zu. Besonders im Bereich Fahrzeugführung ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu sein, da Fehler mit hohen Kosten verbunden sein können. Nachstehend die wichtigsten Änderungen für Autofahrer zusammengefasst.

Elektroautos temporär von der Steuer befreit

2016 zugelassene Elektroautos werden für 5 Jahre von der Steuer befreit. Was zunächst positiv klingt, ist jedoch ein Rückschritt: Reine Elektroautos, die 2015 zugelassen wurden, sind für ganze 10 Jahre steuerfrei. Immerhin profitieren auch die neuen Besitzer bei einem Erwerb des Fahrzeuges, denn sofern der Kauf innerhalb dieser Frist getätigt wurde, müssen auch sie für die verbleibende Zeit keine Kfz-Steuer zahlen.

Andere Farbe für die HU-Plakette

Gelbe Plaketten gehören der Vergangenheit an. Ab 2016 sind folgende Farben relevant:

  • Braun: Hauptuntersuchung 2016
  • Rosa: Hauptuntersuchung 2017
  • Grün: Hauptuntersuchung 2018

Der Monat der Hauptuntersuchung ist wie immer daran zu erkennen, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Frist überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Überschreitung von 2 Monaten kommen eine verstärkte HU sowie weitere Kosten auf den Fahrer zu.

Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Kfz-Versicherer spielt bei der Festlegung der Beiträge unter anderem die Regionalstatistik eine Rolle. Dieses Jahr profitieren etwa 20 % von besseren Regionalklassen, wohingegen ca. 15 % heraufgestuft werden.

Während Berlin das Schlusslicht bildet, haben folgende Bundesländer den Vorteil einer besonders niedrigen Regionalklasse:

  • Brandenburg
  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Bezüglich der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich jedoch kaum etwas. Übrigens weist die beste Schadensbilanz in der Vollkasko die Wesermarsch in Niedersachsen auf, in der Teilkasko ist es der Zulassungsbezirk Münster/Westfalen. In beiden Bereichen steht der Landkreis Ostallgäu in Bayern am schlechtesten da.

Abgasnormen für Motorräder

Alle Motorräder, die 2016 eine Typengenehmigung erhalten, müssen den Abgasvorschriften der Norm Euro 4 entsprechen. Darüber hinaus müssen Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h über ein ABS oder ein Kombi-Bremssystem verfügen.

Euro NCAP nimmt Fußgängererkennung in Bewertung auf

Wer auch 2016 im Bewertungsschema der Sicherheitsorganisation Euro NCAP volle Punktzahl erreichen möchte, sollte nachweisen, dass das Fahrzeug einen Zusammenstoß mit Fußgängern verhindert, wenn die Ausgangsgeschwindigkeit 40 km/h beträgt. Bei 60 km/h müssen die Verletzungen des Fußgängers vergleichsweise reduziert sein.