Vollmachten für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls

Jeder Mensch hat das Recht, selbstbestimmt zu leben. Jedoch kann eine Krankheit oder ein Unfall den gesundheitlichen Zustand so beeinträchtigen, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Wer in einer solchen Situation die eigenen Wünsche dennoch berücksichtigt wissen möchten, sollte die Erstellung einer Verfügung bzw. Vollmacht in Erwägung ziehen.

Trotz des wissenschaftlichen Fortschritts reicht der heutige Forschungsstand immer noch nicht aus, um jeden Menschen heilen zu können. So erliegen beispielsweise immer noch viele Krebspatienten ihrer Krankheit. Auch im Falle eines Komas können Mediziner lediglich durch die Erhaltung lebenswichtiger Organe auf eine Besserung des Zustands hoffen. So bleiben einige Komapatienten jahrelang an die lebenserhaltenden Apparate angeschlossen. Einzig die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob diese ausgeschaltet werden sollen. Für viele wird diese Entscheidung zu einem großen moralischen Konflikt. Mit den rechtzeitigen Ausfüllen einer Patientenverfügung kann der Betroffene seinen Angehörige diesen ersparen.

Im Alter lassen die körperlichen und geistigen Fähigkeiten immer stärker nach, weshalb viele ältere Menschen auf Betreuung angewiesen sind. Hierbei gilt es zu bedenken, dass wenn der geistige Abbau bereits eingesetzt hat, Betroffen zumeist nicht mehr in der Lage sind, über Art und Umfang der Betreuung mitzuentscheiden. Allerdings sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die letzten Lebensjahre nach eigenen Vorstellungen verbracht werden können.

  • Dem kann entgegengewirkt werden, wenn im Vorfeld eine Betreuungsverfügung ausgestellt wird.
  • Kommt eine Person in eine solche Situation, müssen nicht nur Entscheidung bzgl dessen Gesundheitszustand getroffen werden.
  • Häufig bleiben auch viele rechtliche Punkte mit Klärungsbedarf übrig (laufende Verträge, Behördenangelegenheiten).
  • Müssen sich Angehörige darum kümmern (weil Person dies selbst nicht mehr machen kann), kann dies nach dem deutschen Rechtssystem sehr viele Komplikationen mit sich bringen.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte jedoch die Möglichkeit, problemlos im Namen des Betroffenen zu handeln und wichtige Entscheidungen zu fällen.
  • Jedoch hat jeder beim Ausfüllen der Vollmacht die Möglichkeit, diese Handlungsfreiheit auf

Dritte zu übertragen oder bestimmte Bereiche zu beschränken (bspw. keinen Zugriff aufs Konto zu ermöglichen).
Diese Problematik haben wir zum Anlass genommen, entsprechende Formulare auf unserer Webseite zum kostenfreien Download anzubieten. Gehen Sie einfach auf die folgenden Links:

Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht

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