Vertragserfüllungsbürgschaft VOB: Garantie für die Leistung von Auftragnehmern
Ein Bauprojekt ist äußerst komplex. Unter der Aufsicht des Bauherren arbeiten verschiedene Betriebe an der Fertigstellung. Dabei entstehen für den Auftraggeber beträchtliche Risiken, wenn die Arbeitsleistung der Auftragnehmer unzureichend ist oder nicht termingerecht erfüllt wird. Aus diesen Gründen ist im Baugewerbe eine Vertragserfüllungsbürgschaft VOB üblich.
Zweck und Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft VOB
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft VOB soll sicherstellen, dass Handwerksunternehmen oderBetriebe aus dem Baunebengewerbe alle ihre vertraglich vereinbarten Pflichten in vollem Umfang erfüllen und festgestellte Mängel selbst beheben. Dies gilt ab der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Ausführungsphase, damit die Werkleistung mängelfrei abgenommen werden kann. Die Bürgschaftssumme dient als Absicherung für den Auftraggeber, falls der Auftragnehmer seine Pflichten aus verschiedenen Gründen nicht erfüllen kann. Dazu zählen auch:
- Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer
- Nichterfüllung der Arbeit durch die Insolvenz des Auftragnehmers
- Schuldnerverzug
- berechtigte Kündigung des Werkvertrags durch den Auftraggeber
Mit dem Geld aus der Bürgschaftssumme stehen dem Auftraggeber Geldmittel zur Verfügung mit denen ein anderer Betrieb eingestellt werden kann, der die Arbeiten des vorherigen Auftragnehmers vervollständigt. Auf diese Weise werden die Finanzen des Bauherren geschont.
Vertragserfüllungsbürgschaft VOB: Gesetzliche Vorgaben einhalten
- Eine Vertragserfüllungsbürgschaft VOB untersteht den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Diese wirken sich auf bestimmte Aspekte der Bürgschaft aus:
- Der Auftraggeber darf nicht auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bestehen. Diese würde dem Auftraggeber gegenüber dem Bürgen und dem Auftragnehmer bevorteilen.
- Die Bürgschaft soll nach dem Wortlaut der VOB 5% der Auftragssumme nicht überschreiten. Da im Schadensfall aber erfahrungsgemäß höhere Schadenssummen entstehen, ist es üblich bei der Berechnung des Bürgschaftsrahmens auf bis zu 10% des Auftragsvolumens zu gehen. Dies wird gemeinhin nicht beanstandet.
- Eine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft, die explizit in der Bürgschaftsurkunde erwähnt wird, ist nicht zulässig. Es gilt der Zeitpunkt der Abnahme der Werkleistung. Auftraggeber und Auftragnehmer können sich auch darauf verständigen, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft zusätzlich die Eigenschaften einer Gewährleistungsbürgschaft beinhaltet. In diesem Fall behält die Bürgschaft ihre Gültigkeit auch während der laut VOB vierjährigen Gewährleistungsfrist. Wenn alle Ansprüche des Auftraggebers verjährt sind, erlischt die Bürgschaft.
Unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler besteht darin, den Auftragnehmern günstige Lösungen für diese Vertragserfüllungsbürgschaften abzubieten. Individuelle Lösungen, statt Lösungen von der Stange, sind der Anspruch dem wir versuchen bestmöglich gerecht zu werden.
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