Der richtige Versicherungsschutz gegen Zeckenbisse

Zwischen März und September ist in Deutschland die Zeckenzeit. Teilweise kann diese sogar bis in den November hinein reichen. Jedes Jahr erleiden viele tausend Menschen Zeckenbisse und erkranken deswegen an Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder anderen schweren Krankheiten. Diese können dauerhafte körperliche und geistige Gesundheitsschäden herbei führen. Das eigene Leben würde sich dadurch permanent verschlechtern.

Wichtig: Besonders schlimm ist, dass Zeckenbisse potentiell überall passieren können. Nicht nur bei Waldspaziergängen muss auf Zecken geachtet werden. Auch im eigenen Garten oder in Großstädten sind diese hartnäckigen Schädlinge zu finden. Deswegen sollte das Biss-Risiko auf keinen Fall unterschätzt werden.

Eine gute Absicherung gegen die Folgen von Zeckenbissen ist für Kinder und Erwachsene dringend empfohlen.

Der Versicherer könnte die Leistung verweigern

Die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, die als Folgen eines Zeckenbisses auftreten können, werden gemeinhin im Rahmen der Unfallversicherung abgesichert. Viele entsprechende Policen erwähnen Zecken explizit im Leistungsumfang. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Es gibt verschiedene ungenaue Formulierungen, mit denen sich Versicherer gegebenenfalls aus der Leistungspflicht nehmen können:

  • Wenn beispielsweise in den Bedingungen nur von Insektenstichen oder -bissen die Rede ist, könnte der Versicherer argumentieren, dass es sich bei Zecken nicht um Insekten, sondern um Spinnentiere handelt.
  • Auch die Definition eines Bisses kann rhetorisch zur Leistungsverweigerung heran gezogen werden. Streng genommen beißen Zecken ihre Opfer nicht, sondern stechen diese.

Schutz gegen Zeckenbisse sollte eindeutig im Leistungsumfang enthalten sein

Semantische Spitzfindigkeiten wie diese können vom Versicherer benutzt werden, um dringend benötigte finanzielle Leistungen vorzuenthalten, die für die Versorgung eines erkrankten Versicherungsnehmers meist unerlässlich sind. Um dem vorzubeugen, müssen die Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung vor dem Abschluss gründlich geprüft werden. Die Absicherung des Risikos durch Zecken sollte dort einwandfrei und ohne Interpretationsspielraum erwähnt werden. Nur dann können sich Versicherungsnehmer sicher sein, dass ihnen nach einem Zeckenbiss keine weitere böse Überraschung droht.