Unterversicherung – ein Dauerproblem

Die Versicherungssumme, der Dreh- und Angelpunkt

In der Sachversicherung (z. B. Inhalts-, Wohngebäude– oder Hausratversicherung) ist die vereinbarte Versicherungssumme der Dreh- und Angelpunkt. An der Versicherungssumme bemisst sich, wie hoch die Erstattung im Schadenfall ausfällt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur wenn die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt wurde, fängt die Entschädigungszahlung die Kosten für eine komplette Neuanschaffung auf. Andernfalls – bei Unterversicherung – müssen Sie selbst für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommen.

Auch wenn die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausgeschöpft wird, etwa bei kleineren Schäden, wir nur anteilig erstattet, wenn Unterversicherung vorliegt. Ein Beispiel:

Beispiel

Haben Sie einen tatsächlichen Sachwert (entspricht in der Regel dem Neuwert) von 100.000 Euro, während die Versicherungssumme nur auf 75.000 Euro festgelegt wurde, wird dieses Verhältnis der Unterversicherung auch auf eine Schadenshöhe von 10.000 Euro übertragen. Da Sie nur 75 % versichert haben, werden folglich nur 7.500 Euro erstattet. Die restlichen 2.500 Euro müssen Sie aus eigener Kasse zahlen.

Nicht am falschen Ende sparen: Versicherungssumme immer aktualisieren

Wer bewusst die Versicherungssumme niedriger hält als den tatsächlichen Sachwert, genau bezeichnet als Wiederbeschaffungspreis zum Neuwert (nur in seltenen Fällen ist der Zeitwert zu berücksichtigen) = Versicherungswert, um Beitragskosten zu sparen, spielt mit dem Feuer.

Aber auch ohne Absicht kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen. Die Neuanschaffung einer weiteren Maschine, die Lagerung von bestellten Produkten bis zur Abholung, ein ungeplanter Einkauf von Vorräten bei Sonderrabatten, Anbauten oder Umbauten, die Neuanschaffung von Möbeln etc.: All das vergrößert den Versicherungswert und erfordert eine Anpassung der Versicherungssumme.

Kulant und kundenfreundlich: Wenn Versicherer trotz Unterversicherung 100 % zahlen

Doch daran denkt man nicht immer gleich. Aus Kulanz verzichten einzelne Versicherer deshalb entweder ganz oder zumindest in bestimmten Grenzen darauf, eine vorliegende Unterversicherung bei der Erstattung mit zu berücksichtigen. Dann steht wenigstens die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall zur Verfügung.

Aus diesem Grund raten wir, bei der Auswahl des Versicherers zu prüfen, ob eine kundenfreundliche Lösung in Hinblick Unterversicherung geboten wird. Für Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen können wir auf spezielle Versicherungsprodukte zurückgreifen, die grundsätzlich auf den Einwand der Unterversicherung verzichten. Bei gewerblichen Sachversicherungen muss der Einzelfall geprüft werden.