Wohngebäudeversicherung und Gefahrerhöhung bei Leerstand
Der Leerstand eines Wohngebäudes wird den besonders gefahrerhöhenden Umständen zugeordnet, da das Gebäude in solch einem Fall für einen längeren Zeitraum komplett oder zumindest zum größten Teil nicht mehr genutzt wird. Diese Art der Gefahrerhöhung gilt als anzeigepflichtig, da das Risiko für defekte Wasserleitungen, Brandstiftung und Vandalismus bei einer Nichtnutzung deutlich erhöht ist.