Risikolebensversicherung abschließen trotz Knochenmarkerkrankung – ein Praxisbeispiel
Eine Risikolebensversicherung kann zur finanziellen Absicherung der Familie oder anderer Personen oder Gruppen abgeschlossen werden. Kommt es zum Todesfall des Versicherten, so wird den Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, die für die Deckung laufender Kosten und anderer Zahlungspflichten genutzt werden kann. Zudem wird der Abschluss einer Risikolebensversicherung häufig vorausgesetzt, wenn ein hoher Kredit wie etwa zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden soll.